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Hartz-4-Umzug - die Kostenübernahme

Wer als Empfänger von Hartz 4 einen Umzug plant, hat oftmals die Sorge, dass die Umzugskosten nicht übernommen werden und der Hartz 4 Umzug eine Bruchlandung wird. Doch sind die Anträge rechtzeitig gestellt und haben Sie sich beizeiten informiert, müssen Sie nur noch alle den Hartz 4 Umzug betreffenden Rechnungen und Quittungen sorgfältig aufbewahren und Ihre Chancen stehen gut auf eine Erstattung.

Wichtig: Als Hartz-4-Empfänger dürfen Sie jederzeit umziehen. Sind Sie aber auf eine Übernahme der Kosten angewiesen, müssen Sie entsprechende Gründe für die Notwendigkeit eines Umzugs beim Amt nachweisen.

Bei einem Hartz 4 Umzug werden von der ARGE folgende Kosten übernommen:

  • Kosten, die mit der Wohnungssuche zusammenhängen wie Inserate, Aufwandsentschädigung für Anfahrten (Reisekosten) und mitunter sogar die Maklercourtage
  • Mietkaution in einer Höhe von bis zu drei Nettokaltmieten
  • Kosten für Schönheitsreparaturen und Renovierungen, die im Mietvertrag fest vorgegeben sind
  • Transportkosten beispielsweise durch eine Umzugsfirma oder bei einem selbst organisierten Hartz-4-Umzug die Kosten für das Umzugsauto
  • ein Festbetrag für die Verpflegung privater Umzugshelfer
  • Anschaffungskosten für Umzugskartons

Die Kosten für ein Umzugsunternehmen werden allerdings nur dann übernommen, wenn Sie aufgrund einer köperlichen Erkrankung oder sonstiger schwerer Härtefälle den Umzug nicht selbständig organisieren können. Das Amt geht davon aus, dass Sie den Umzug im Normalfall selbst mit Hilfe von Bekannten durchführen können.

Die ARGE erwartet des weiteren bei einem Hartz 4 Umzug, dass Sie sich nach Kräften bemühen den Umzug so günstig wie möglich zu halten. Sie müssen für große Posten im Vorwege drei Kostenvoranschläge beim Amt vorlegen. Daher empfiehlt es sich vor dem Umzug unverbindliche Angebote für Umzugswagen oder Angebote von Umzugsunternehmen einzuholen – das günstigste Angebot wird in der Regel genehmigt.