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Hartz IV Umzug bei Scheidung

Hartz IV Umzug bei Scheidung

 

Fast jeder kennt das Problem: wenn eine Beziehung auseinander geht bzw. eine Ehe zerbricht und sich die Eheleute scheiden lassen, zieht das meist auch einen Umzug nach sich. Bei einer Scheidung und einem damit verbundenen Umzug können Hartz IV Empfänger nun die Kosten für die Wohnungsbeschaffung und den Umzug erstattet bekommen. Dies hat das Landessozialgericht Sachsen nun in einem Urteil (Az: L 3 AS 943/12 B PKH) beschlossen.
Möglich wird ein Umzug aber erst dann, wenn die Miete für die neue Wohnung im angemessenen Rahmen liegt. Die Kosten für die Wohnungsbeschaffung und den Umzug erstattet das Jobcenter in der bisherigen Stadt. Wechselt man den Wohnort und zieht in eine andere Stadt, so ist bei notwendiger Mietkaution für die neue Wohnung das Jobcenter in der neuen Stadt zuständig.


Quelle u.a. www.gegen-hartz.de