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Wichtige Punkte bei der Wohnungsübergabe

Den Fuß schon halb in der neuen Wohnung hat man oft nicht den Kopf für die Wohnungsübergabe frei. Da kommt es vor, dass unzulässige Absprachen zu Ihren Ungunsten getroffen werden, Ihre hinterlegte Mietkaution gefährdet wird oder Sie zu Schönheitsreparaturen aufgefordert werden, die Sie zu verrichten gar nicht verpflichtet sind. Umso wichtiger ist es, sich genügend Zeit und Aufmerksamkeit für die Wohnungsübergabe zu nehmen – das spart Stress und Kosten.

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Was bedeutet Wohnungsübergabe?

Bei der Wohnungsübergabe wird der Zustand der hinterlassenen Wohnung festgestellt. Dies wird im Normalfall auch die Gelegenheit sein, bei der die Schlüssel übergeben werden und Sie anschließend keine Möglichkeit mehr haben etwas am Zustand der Wohnung zu ändern - etwaige Renovierungsarbeiten werden vom Vermieter notiert und dann in Auftrag gegeben. Umso wichtiger, dass die dann entstehenden Kosten nicht Ihnen angelastet werden!

Tipp: Wenn Sie für die Renovierungsarbeiten, für die Sie zuständig sind, einen Handwerker beauftragen wollen, können Sie im Internet gleich mehrere Angebote von Handwerkern abfragen und so das günstigste herausfinden.

Das Protokoll bei der Wohnungsübergabe

Damit bei der Wohnungsübergabe alles nachvollziehbar und beweisbar bleibt, sollte der gesamte Gang durch die Wohnung schriftlich in einem Wohnungsübergabe-Protokoll festgehalten werden. Am besten haben Sie auch noch einen Zeugen dabei, falls es später zu Streitigkeiten kommt. Dies bietet sich übrigens auch beim Einzug in eine neue Wohnung an, denn die Angaben im Protokoll, welches beim Einzug angefertigt wird, werden bei der Wohnungsübergabe beim Auszug überprüft und mit dem aktuellen Zustand verglichen. Notieren Sie beim Einzug daher genau, welche Schäden oder Schönheitsfehler bereits vorher bestanden, denn Sie sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, diese zu beseitigen.

Veränderungen des Vormieters können bei der Wohnungsübergabe zum Problem werden

Wenn der Vormieter an der Wohnung Veränderungen vorgenommen hat wie z.B. einen Wanddurchbruch oder eine Einbauküche, sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie diese Veränderungen so übernehmen wollen. Denn bedenken Sie: Bei der Wohnungsübergabe kann der Vermieter gegebenenfalls fordern, dass Sie die Veränderungen Ihres Vormieters wieder rückgängig machen – Sie haben die Wohnung zwar so übernommen, Ihr Vermieter ist dazu aber nicht verpflichtet. Er kann die Wiederherstellung des Urzustandes von Ihnen fordern. In jedem Fall sollten auch solche Punkte im Übergabeprotokoll festgehalten werden, um bei der späteren Wohnungsübergabe keine Scherereien zu verursachen.

Wenn  Sie Einrichtungsgegenstände von Ihrem Vormieter übernehmen wollen, wird häufig eine Abstandszahlung vereinbart.

Was sollte im Protokoll der Wohnungsübergabe festgehalten werden?

  • Tapeten, Farben und allgemeiner Zustand der Wände – hierzu zählen auch Steckdosen und Lichtschalter sowie Rückstände von Bohrlöchern
  • Bodenbeläge wie Fliesen, Teppiche, Parkett, Laminat, Abschabungen, Beschädigungen und auch leichte Wasserschäden oder Verschmutzungen
  • Schimmel an Wänden oder im Mauerwerk
  • Zustand der Küche und der dortigen Installationen
  • Zustand des Bades und der sanitären Einrichtungen
  • Schlüssel – wieviele und welche werden übergeben (hierfür wird ggf. ein gesondertes Schlüsselübergabe-Protokoll angelegt)

Zu guter Letzt sollten Sie bei Ein- und Auszug in jedem Fall alle Zählerstände von Strom, Wasser und Gas schriftlich festhalten, damit Sie nur das zahlen, was Sie auch wirklich verursacht haben!

Die alte Wohnung: Wenn Sie selbst einen Nachmieter für die alte Wohnung finden sollen, können Sie online eine Anzeige schalten. Haus- oder Wohnungsbesitzer, die Ihre Immobilie verkaufen wollen, sollten einen Makler damit beauftragen.