Halteverbot für eine Baustelle einrichten

Wer auf freier Fläche baut, muss sich um eine Halteverbotszone für die Baustelle in der Regel nicht groß kümmern. Denn sowohl die Baufahrzeuge wie Bagger, Kran & Co. als auch die Transporter, die die Baustoffe heran fahren beziehungsweise Materialien abtransportieren, zum Beispiel überschüssiges Erdreich, das für die Baugrube ausgehoben wurde, gelangen problemlos an die Baustelle und können dort auch parken, wenn das erforderlich ist. Anders sieht es aus, wenn die Baustelle in einer bestehenden Infrastruktur liegt. Dann hat man meist nicht nur weniger Platz vor der Baustelle, sondern auch eine kleinere Baustellenzufahrt. Außerdem muss man auf die Nachbarn Rücksicht nehmen, insbesondere auf deren Autos, die gewöhnlich in der Straße parken. Besonders bei Baustellen in dicht besiedelten Gebieten herrscht oft Platzmangel für das Rangieren der Bau- und Transportfahrzeuge. Eine Halteverbotszone kann hier helfen, den Platz vor der Baustelle beziehungsweise die Baustellenzufahrt frei zu halten. Sie spart erfahrungsgemäß Stress und Ärger.

Bauherr entscheidet über Dauer des Halteverbots

Als Bauherr hat man beim Einrichten eines Halteverbots vor der Baustelle beziehungsweise deren Zufahrt die Wahl: Je nach Bedarf kann man das gewünschte Halteverbot für einen Tag einrichten oder auch über mehrere Monate hinweg. Zudem besteht die Möglichkeit, ein kurzfristiges Parkverbot einzurichten. Das kann Ihnen beispielsweise dann dienlich sein, wenn sich eine Lieferung von Baumaterialien ankündigt. Mit einem eigens dafür eingerichteten Halteverbot für einen Tag machen Sie dem Lieferanten den Weg bis zur Baustelle frei. So umgehen Sie die Gefahr, dass wegen einer fehlenden Park- und daraus resultierend Ablademöglichkeit unerwünschte Zusatzkosten auf Sie zukommen.

Was ist zu beachten wenn man ein Halteverbot für die Baustelle einrichtet?

Als Bauherr sind für Sie zwei Dinge besonders wichtig:

  • Die Vorlaufzeit muss eingehalten werden.
  • Sie unterliegen den Richtlinien für die Sicherheit der Absperrung und damit der grundsätzlichen Genehmigungspflicht für Halteverbot bzw. Parkverbot, beachten Sie dazu bitte die gesetzlichen Bestimmungen.