Weder Sie noch Ihre freiwilligen Umzugshelfer und schon gar nicht professionelle Umzugsunternehmer werden Ihr Hab und Gut ohne zu murren durch die halbe Straße buckeln wollen, um es zu einem ungünstig geparkten Umzugswagen zu bewegen. Ganz zu schweigen von Passanten auf dem Fußweg, Fahrradfahrern und Verkehrsteilnehmern auf vier Rädern, die Ihnen in die Quere kommen oder denen Ihr Umzug im Weg ist. Bedenken Sie: Wer seinen Umzugswagen in zweiter Reihe parkt, hinterlässt bei den alten Nachbarn einen schlechten Eindruck und macht sich bei den neuen noch vor dem ersten Hallo unbeliebt, wenn deren Auto "zugeparkt"ist.
Und selbst wenn sich eine Parklücke vor Ihrer Umzugsadresse ergibt, ist die oft zu schmal für einen großen Umzugswagen. Bedenken Sie, dass Sie zum Ein- und Ausladen Ihrer Umzugsgüter schließlich auch noch ausreichend Ladeplatz benötigen. Häufig unterscheidet man zwischen einfachen und doppelseitigen Halteverboten. Einfache betreffen eine, doppelseitige beide Straßenseiten. Doppelseitige Halteverbote machen Sinn, wenn Ihre Umzugsadressen beispielsweise in engen Straßen und Gassen von Altstädten liegen.
Das lästige Suchen nach einem haustürnahen Parkplatz für den Umzugswagen können Sie sich ersparen! Denn es gibt die Möglichkeit, extra für Ihren Umzug Halteverbote einzurichten. Und zwar sowohl vor der alten als auch vor der neuen Adresse. Damit können Sie entspannt mit dem Umzugswagen vorfahren, ihn in der für Ihren Umzug geschaffenen Halteverbotszone parken, die Ihnen während der Zeit Ihres Umzugs uneingeschränkt zur Verfügung steht, und ungestört von anderen Verkehrsteilnehmern und ohne andere zu stören beladen beziehungsweise entladen.
Das Beste: Mit einem solchen Umzugshalteverbot machen Sie Transportwege zwischen Haustür und Fahrzeug kurz - das werden Ihnen alle danken, die mit anpacken.