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Diese Mängel erlauben eine Mietminderung

Wenn sich die Wohnung im Winter nicht mehr richtig beheizen lässt, Feuchtigkeit an den Wänden auftritt oder der Strom über einen längeren Zeitraum ausfällt, schränkt das deutlich die Lebensqualität in der Wohnung ein. Diese (und auch schon deutlich kleinere) Mängel müssen Sie aber nicht ohne Weiteres hinnehmen: Sie dürfen eine Mietminderung vornehmen. Informieren Sie sich hier, was bei einer Mietminderung zu beachten ist und welche Gründe eine Minderung der Miete rechtfertigen.

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Mietminderung: Voraussetzungen und Vorgehen

  1. Der Mangel mit dem Sie eine Mietminderung rechtfertigen, darf nicht von Ihnen selbst verursacht worden und Ihnen vor Unterzeichnung des Mietvertrags auch nicht bekannt gewesen sein.
  2. Nehmen Sie einen Mangel länger als sechs Monate in Kauf, ohne den Vermieter darüber zu informieren, verfällt Ihr Anspruch auf Mietminderung.
  3. Bevor Sie die Miete mindern dürfen, müssen Sie Ihren Vermieter über den Mangel schriftlich in Kenntnis setzen und ihm eine angemessene Frist einräumen, diesen zu beseitigen.
  4. Sammeln Sie Beweise: fotografieren Sie die Mängel, sammeln Sie ggf. den Schriftverkehr und mögliche Zeugen – so können Sie im Falle eines Rechtsstreits die Schäden belegen.
  5. Holen Sie sich Hilfe beim Mieterverein – die Mitarbeiter unterstützen Sie ggf. sogar vor Gericht.

Aus welchen Gründen darf die Miete gemindert werden?

Grundlegend können alle Mängel, die den Lebensstandard erheblich beeinflussen, als Grund für eine Mietminderung angegeben werden. Das gilt auch für Dinge, die der Vermieter nicht beeinflussen kann, wie etwa starker Baustellenlärm vom Nachbargrundstück. Es gibt keine pauschalen Werte, wie stark ein einzelner Mangel die Höhe der Mietminderung beeinflusst. Im Folgenden sind aber einige ungefähren Werte angegeben, die auf vergangenen Gerichtsurteilen basieren.

Wichtig: Die Mietminderung wird an der Kaltmiete berechnet, ohne die Nebenkosten miteinzubeziehen.

  • Ca. 5 %: Spüle undicht / Wohnungsklingel defekt
  • Ca 10 %: optische Mängel im Treppenhaus (beschmierte Wände, abgeplatzter Lack am Türrahmen)
  • Ca. 15 – 20 %: Baulärm vom Nachbargrundstück oder der angrenzenden Straße, Schimmelbildung durch undichte Fenster
  • Ca. 50 %: defekte Toilette, feuchte Wände
  • Bis 100 % (die Miete wird einbehalten): langfristiger Heizungsausfall im Winter, vollständiger Stromausfall

Tipp: Viele Mängel lassen sich vermeiden, wenn man die Wohnung regelmäßig renoviert und pfleglich behandelt. Die Renovierung können Sie selbst vornehmen oder sich im Internet über günstige Angebote von Handwerkern informieren.