Halteverbot | Halteverbot Ratgeber | Halteverbote - Aufstellfristen beachten

Halteverbote - Aufstellfristen beachten

Aufstellfristen beachten

Der Umzug steht bevor und Sie wissen noch nicht, wo Sie Ihren Umzugswagen parken sollen? Bestellen Sie doch einfach ein temporäres Halteverbot, damit Sie den Umzugs-LKW ganz entspannt vor Ihrer Haustür das Umzugsgut einladen können. Aber Obacht! Beim Aufstellen der Schilder müssen besimmte Auflagen beachtet werden, daher ist es sinnvoll, die Schilder von einem Profi aufstellen zu lassen. Eine der Auflagen besteht darin, die Schilder fristgerecht aufzustellen.

Dies Frist beträgt in den meisten Städten 72 h, also 4 Tage. In Hamburg beispielsweise gilt auch die 4-Tages-Frist, wobei nicht immer klar ist, welche Auslegeung dieser Frist anzuwenden ist. Normalerweise kann am 4. Tag aufgestellt werden.
Allerdings gibt es Beamte, die eine andere Auslegung dieser Frist anwenden. Falls das Halteverbot gelten soll am 25.04.11, ab 7 h, muss demnach spätestens aufgestellt werden am 21.04.11, 6:59 h.

Daher stellen wir die Schilder in Hamburg, wenn möglich, 5 Tage vor Gültigkeit auf, damit alle Beteiligten auf der sicheren Seite sind. Bedenken Sie also, dass Sie mindestens 1 Woche vor Umzugsdatum das Halteverbot bei uns bestellen.

Sollten Sie noch nicht wissen, wie Sie Ihr Umzugsgut von A nach B bekommen, können Sie bequem und unverbindlich kostenlose Angebote von Umzugsunternehmen einholen.