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Halteverbotszone einfach einrichten

Halteverbotszone einfach einrichten

 

Viele Fragen erreichen uns zur Einrichtung einer Halteverbotszone.
Nach der StVO ist das Parken am Straßenrand grundsätzlich erlaubt, es kann aber durch Ausnahmeregelungen beschränkt werden.

So ein Ausnahmegrund liegt z.B. vor, wenn am Fahrbahnrand oder auf dem Gehweg eine Arbeits- oder Baustelle eingerichtet werden soll und dort parkende Fahrzeuge dieses Vorhaben behindern würden. Auch ein Umzug ist eine Arbeitsstelle und rechtfertigt daher die Einrichtung einer Halteverbotszone - die Genehmigung kann dazu an Umzugsfirmen oder Privatpersonen ausgestellt werden.

Die zuständige Behörde (oft das Ordungsamt oder die Polizei) kann dann die Einrichtung einer Halteverbotszone anordnen.

Die Einrichtung einer Halteverbotszone ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft

  • es muss ein begründetes Interesse vorliegen (s.o.) und eine Genehmigung muss vorliegen
  • Formalien und Fristen für die Genehmigung müssen dazu eingehalten werden
  • die Verkehrszeichen müssen nach StVO bzw. genau nach der Anordnung beschaffen sein und rechtzeitig aufgestellt werden

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