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Kosten sparen bei der Renovierung

Wer umzieht, kommt meist um eine Renovierung nicht herum. Wenn Sie aus einer Mietwohnung ausziehen, sind Sie oft verpflichtet, die so genannten „Schönheitsreparaturen“ durchzuführen – und auch in der neuen Wohnung sind eventuell noch einige Arbeiten zu erledigen. Um Ihnen die Renovierung so stressfrei und kostengünstig wie möglich zu gestalten haben wir Ihnen hier einige Tipps zusammengestellt.

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Was muss eigentlich renoviert werden?

Sind Sie Mieter eine Wohnung, müssen Sie beim Auszug damit rechnen, dass Sie Ihre alte Wohnung renovieren müssen. Diese als "Schönheitsreparaturen" bezeichneten Renovierungsarbeiten umfassen:

  • das Tapezieren und Streichen aller Wände,
  • das Lackieren der Tür- und Fensterrahmen sowie der Heizkörper und
  • das Verschließen aller von Ihnen verursachten Dübellöcher und die Beseitigung anderer Schäden an den Wänden.

Hintergrund dieser "Schönheitsreparaturen" ist, dass Ihre Wohnung wieder in den Zustand gebracht werden soll, in dem sie sich vor Ihrem Einzug befunden hat. Dies bedeutet, dass Sie nur für die Abnutzungserscheinungen verantwortlich sind, die Sie selbst durch die normale Benutzung der Wohnung verursacht haben.

Um nicht mehr Arbeit und Geld zu investieren als unbedingt nötig, sollten Sie sich jetzt noch einmal Ihren Mietvertrag genau durchlesen. Ist darin zum Thema Renovieren nichts vereinbart, müssen Sie nicht renovieren – denn rein rechtlich liegt die Instandhaltungspflicht der Wohnung beim Vermieter. In den meisten Mietverträgen finden Sie im Mietvertrag jedoch Klauseln, nach denen Sie in bestimmten Abständen zur Renovierung verpflichtet sind – diese sind in aller Regel gültig. In jedem Fall lohnt sich aber hier eine Beratung bei Ihrem örtlichen Mieterverein!

Wenn Sie schon länger in Ihrer Wohnung wohnen, kann sich auch ein Gespräch mir Ihrem Vermieter auszahlen – denn wenn Sie z.B. eine Einbauküche eingebaut haben, die sie nicht mitnehmen möchten, können Sie vielleicht eine Befreiung von Ihren Renovierungspflichten vereinbaren.

Wenn Sie Ihren Nachmieter bereits kennen, können Sie auch mit diesem eventuell Vereinbarungen treffen – denn wenn er ohnehin plant, alle Wände bunt zu streichen, lohnt es für Sie natürlich nicht, diese vorher neu weiß zu tapezieren und zu streichen. Teilen Sie aber solche Vereinbarungen in jedem Fall dem Vermieter mit, der sie dann in einem Übergabeprotokoll festhält – denn nur so sind Sie sicher vor eventuellen Nachforderungen.
Im Internet gibt es bereits vorgeschriebene Übergabeprotokolle, in die Sie nur noch evtl. Mängel oder andere Vereinbarungen eintragen müssen.

Wer renoviert?

Wenn nun klar ist, was genau Sie renovieren müssen, stellt sich die Frage: Selber machen oder Handwerker beauftragen? Wenn Sie viel Zeit haben und bereits Renovierungen durchgeführt haben, ist es natürlich sinnvoll, wenn Sie selbst die meisten Arbeiten übernehmen, denn so können Sie am meisten Geld sparen.

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Sind Sie allerdings unerfahren, sollten Sie überlegen, den Auftrag an Profis oder zumindest an Helfer zu vergeben, bei denen Sie sich darauf verlassen können, dass die Renovierungsarbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Denn während das einfache Streichen der Wände auch für Laien in der Regel keine große Herausforderung ist, sieht es beim Lackieren oder gar Abschleifen von Holzböden schon ganz anders aus. Bevor Sie sich also übernehmen und im schlimmsten Fall am Ende doch noch Profis einschalten müssen, überlegen Sie genau, was Sie selber können – und was nicht.

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Handwerker – was ist zu beachten?

Wenn Sie Ihre Renovierung von Profis durchführen lassen möchten, gilt vor allem: Preise vergleichen! Nehmen Sie sich Zeit verschiedene Angebote von Handwerkern einzuholen und zu vergleichen. Dabei sollten Sie auf Folgendes achten:

  • Fragen Sie gleich nach einem Festpreis – Stundenlöhne sind schlecht vergleichbar, weil Sie nie wissen welcher Handwerker wie viele Stunden veranschlagen wird.
  • Wenn Sie in der Großstadt leben, holen Sie sich auch Angebote aus dem Umland ein – hier kommen zwar höhere Fahrtkosten auf Sie zu, aber die Löhne sind oft niedriger.
  • Kombinieren Sie die Arbeiten – wenn der Maler auch gleich die Türrahmen lackieren kann, beauftragen Sie beides – so sparen Sie sich Koordinationsarbeit und Fahrtkosten. Falls Außenfassaden renoviert werden sollen, können Sie das nötige Gerüst auch gleich zum Reinigen der Regenrinnen nutzen.
  • Handwerkerkosten sind steuerlich absetzbar – achten Sie bei der Rechnung darauf, dass die Arbeitszeit gesondert ausgewiesen ist und heben Sie den Beleg über Ihre Überweisung an den Betrieb auf. Beides brauchen Sie, um bei Ihrer nächsten Steuererklärung in den Genuss des Steuerbonus von 20 % zu kommen. Weitere Tipps, was sich bei einem Umzug von der Steuer absetzen lässt, finden Sie im Ratgeber "Umzugskosten von den Steuern absetzen".