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Nach dem Umzug: Ummelden nicht vergessen

Ein Umzug bringt nicht nur viel praktische Organisationsarbeit mit sich – auch Papierkram will erledigt werden. Dazu gehört vor allem das Ummelden. Die neue Adresse muss zum einen den Behörden, zum anderen aber auch Vereinen, Versicherungen, der GEZ und anderen mitgeteilt werden. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, haben wir Ihnen hier eine kleine Checkliste zusammengestellt.

Ummelden bei den Behörden

In Deutschland besteht Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich frühestens eine Woche vor und je nach Bundesland ein bis zwei Wochen nach dem Umzug beim Einwohnehrmeldeamt anmelden müssen. Eventuell müssen Sie sich dazu vorher bei Ihrem alten Einwohnermeldeamt abgemeldet haben – diese Informationen erhalten Sie in der Regel auf den Internetseiten Ihrer Gemeinde. In manchen Gemeinden kann man sich mittlerweile auch online ummelden. Nicht vergessen: Auch Ihr Auto muss umgemeldet werden. Das können Sie beim jeweils zuständigen Kfz-Meldeamt erledigen.

...und weiteren Stellen

Telefon- und Kabelanschlüsse sollten Sie schon vor Ihrem Umzug ummelden, denn hier können manchmal Wartezeiten entstehen. Bei der GEZ können Sie sich online oder telefonisch ummelden.

Oft lohnt es sich einen Nachsendeantrag bei der Post zu stellen, so dass Briefe und Pakete auch dann problemlos ankommen, wenn Sie einen Versorger o.ä. nicht rechtzeitig über Ihre neue Adresse informiert haben. Der Nachsendeservice kann online beantragt werden und ist mittlerweile kostenpflichtig: für ein halbes Jahr zahlen Sie als Privatkunde 15,20 €, für ein Jahr 50,20 €. Die Preise für Geschäftskunden sind geringfügig höher.

Weitere Stellen, bei denen Sie sich ummelden bzw. denen Sie Ihre neue Adresse mitteilen sollten:

  • Versorgungsbetriebe (Strom, Wasser, Gas)
  • Banken
  • Versicherungen
  • Vereine und Verbände
  • Schulen, Universitäten etc.
  • Ärzte