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Umbauten in der Mietwohnung

Der Mietvertrag ist unterschrieben, die Kartons stehen bereit – jetzt kann das Einrichten und Verschönern der neuen Räume beginnen. Sie wollen jedoch neben den üblichen Bohr- und Streicharbeiten größere Umbauten in der Wohnung vornehmen? Hier sollte man sich gut informieren. Umbauten in der Mietwohnung sind immer mit dem Vermieter abzusprechen.

Welche Umbauten in der Mietwohnung sind zulässig?

Vom Gesetzt her darf der Mieter übliche Umbauten vornehmen, wenn diese nicht die bauliche Substanz der Wohnung beeinträchtigen. Regale anbringen oder Dübellöcher bohren gehören zu normalen Eingriffen, die gestattet sind. Grundsätzlich dürfen Mieter ohne Zustimmung Umbauten in der Mietwohnung vornehmen, die leicht rückgängig gemacht werden können:

  • Türspion oder Fensterlüftung einbauen
  • Toilette, Waschbecken, Wanne installieren
  • Klingelleitung verlegen
  • Einbauküche aufstellen, aber nur wenn vor dem Einzug keine in der Wohnung war
  • Teppich oder Parkett verlegen - Achtung: führt das Parkett zu Lärmbelästigung, müssen Sie dieses wieder entfernen. Teppiche müssen nach Auszug ebenso wieder entfernt werden, der darunter liegende Bodenbelag muss sich im mindestens gleichwertigen Zustand wie beim Einzug befinden.
  • Bohrlöcher in Wänden und Kacheln, allerdings nur im üblichem Rahmen

Tipp: Zusätzlich zu Umbauten sollten Sie sich über Schönheitsreparaturen informieren.

Größere Umbauten in der Mietwohnung

Größere Umbauten - wie neue Fenster einbauen oder Wände einreißen - bedürfen das Einverständnis des Vermieters. Hier gelten besondere Bestimmungen. Alle Umbauten in der Mietwohnung müssen vorab mit dem Vermieter abgesprochen werden. Dieser muss Ihnen schriftlich sein Einverständnis geben. Ganz wichtig: Klären Sie was mit den Umbauten in der Mietwohnung nach Ihrem Auszug geschieht. Ansonsten gilt: Alle Umbauten müssen bei Auszug wieder auf Ihre Kosten rückgängig gemacht werden.
Wichtig: Umbauten in der Mietwohnung dürfen bleiben wenn der Vermieter dem zugestimmt hat, der Nachmieter die Umbauten übernehmen möchte, wenn die Umbauten nötig waren, um die Mietwohnung bewohnbar zu halten oder Mängel zu beheben und wenn die Umbauten den Wohnwert deutlich gesteigert haben.

Kosten von Umbauten in der Mietwohnung

Der Vermieter hat das Recht auf eine Sicherheitszahlung, ähnlich der Mietkaution, um bei Auszug die Umbauten rückgängig machen zu können.
Prinzipiell muss der Vermieter somit keinerlei Kosten für die Umbauten übernehmen, es sei denn Sie haben dies vorab so vereinbart, oder:

  • die Umbauten waren nötig.
  • der Vermieter möchte die Umbauten behalten.
  • der Nachmieter möchte die Umbauten behalten.
  • der Wohnwert ist gestiegen. Hierbei wird jedoch die Steigerung des Wohnwertes beachtet, nicht die tatsächlichen Kosten der Umbauten in der Mietwohnung