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Umzugshelfer und Haftung

Wer seinen Umzug den Profis überlässt, hat sich einiges an Arbeit und Zeit erspart. Was aber, wenn etwas zu Bruch geht, wenn die Fachleute anpacken? Wer zahlt?

Wenn gewerbliche Umzugshelfer einen Schaden verursachen

Haben Sie für Ihren Umzug eine Spedition beauftragt, so sind Schäden und Verluste durch die Umzugshelfer zwar abgesichert, aber nur bis zu einer gesetzlichen Höchstgrenze. Im § 451e HGB ist die Grundhaftung des Umzugsunternehmers in Höhe von 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut festgelegt.

Haftungsausschlüsse der Umzugshelfer

Es empfiehlt sich, die AGB sorgfältig zu lesen. In diesen sind auch Haftungsausschlüsse der Umzugshelfer aufgeführt, beispielsweise wegen so genannter "unabwendbarer Ereignisse". Dies sind zum einen Naturgewalten (z.B. Sturm, Erdbeben oder Flut), zum anderen Schäden durch Dritte, für die diese nicht haftbar gemacht werden können (Unfallflucht, unversicherter Beschädiger).
Allgemein sind diese unabwendbaren Ereignisse als Schäden zu betrachten, die auch bei größter Sorgfalt des Umzugshelfers nicht zu vermeiden gewesen wären. Daher sind auch Umzugsgüter, deren Beschaffenheit Zerstörung sehr leicht nach sich ziehen kann (z.B. sehr empfindliche Geräte) von der Haftung ausgeschlossen. Informieren sollten Sie sich außerdem zur Haftung bei Transport von Tieren, Wertsachen, Pflanzen und elektronischen Geräten durch die Umzugshelfer.

Voraussetzung der Haftbarkeit der Umzugshelfer ist auch, dass diese Schäden tatsächlich nur während des Umzuges entstanden sind und dass diese auch von den Umzugshelfern der Spedition verursacht wurden. Wirken Sie beim Umzug aktiv mit und verursachen Sie so einen Schaden, so ist dies nicht den professionellen Umzugshelfern anzulasten. Auch wenn Sie Warnungen der Spedition ignorieren und dadurch Ihr Umzugsgut in Mitleidenschaft gezogen wird, liegt dies in Ihrem Verantwortungsbereich. Wer also trotz Bedenken der Umzugshelfer darauf besteht, sein Klavier in einen winzigen Fahrstuhl zu pressen, wird für Kratzer selber geradestehen müssen.
Die Kosten für den Glasbruch im Karton tragen Sie selber, wenn Sie diesen gepackt haben. Dies gilt für alle leicht zerbrechlichen Güter, die sie unzureichend umwickelt haben.

Schäden durch Umzugshelfer vermeiden

Transportieren Sie wertvolle Gegenstände am besten selbt oder lassen Sie sie gleich von den Profis verpacken.
Die meisten Umzugsunternehmen bieten spezielle Transportversicherungen an. Diese sind dann zu empfehlen, wenn der tatsächliche Wert Ihres Umzugsgutes die Haftungsgrenze der professionellen Umzugshelfer überschreitet. Für Sie wichtig ist, ob der Zeitwert oder der Wiederbeschaffungswert ersetzt wird. Private Umzugshelfer haften übrigens nicht für von ihnen verursachte Schäden, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
Kommt es beim Umzug zu einem Schaden am Umzugsgut oder aber im Haus, müssen Sie diesen sofort beim Spediteur vermerken lassen. Prüfen Sie Ihr Umzugsgut beim Ausladen, soweit dies möglich ist. Verdeckte Schäden durch die bezahlten Umzugshelfer können Sie noch zehn Tage bis nach dem Umzug reklamieren.

Übrigens: Bei privaten Umzugshelfern liegt die Haftungsfrage anders - in der Regel sind dann Sie für jeden Schaden am Umzugsgut zuständigen, wenn Sie sich nicht im Vorwege absichern. Informieren Sie sich im Ratgeber, wo Sie private Umzugshelfer finden und was es dabei zu beachten gibt.