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Was genau sind Nebenkosten

Gehören auch Sie zu den Mietern, die sich alle Jahre wieder über die steigenden Nebenkosten ihrer Wohnung ärgern, diese aber trotzdem brav zahlen ohne großartig darüber nachzudenken, was da eigentlich berechnet wird? Falls das so sein sollte, hier ein Tipp für die Zukunft: Schauen Sie bei der nächsten Betriebskostenabrechnung ganz genau hin, welche Nebenkosten dort aufgeführt sind. Der Deutsche Mieterbund hat nämlich herausgefunden, dass fast jede zweite Abrechnung unzulässig ist, da dort Nebenkosten angegeben wurden, die nicht als solche abgerechnet werden dürfen.

Grundsätzlich gilt: Ein Mieter ist nur dann zur Zahlung von Nebenkosten verpflichtet, wenn es ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde.

Was sind Nebenkosten?

Die Nebenkosten, die Sie als Mieter zahlen müssen, resultieren aus den Betriebskosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Unter Nebenkosten versteht man also die regelmäßig anfallenden Kosten für ein Mietobjekt, die der Vermieter teilweise oder ganz an die Mieter weitergibt.

Welche Nebenkosten gibt es?

Man unterscheidet in der Regel zwischen "warmen" und "kalten" Nebenkosten.

Zu den warmen Nebenkosten zählen die Kosten für Heizung und Warmwasser. Diese Kosten werden zu einem großen Teil vom jeweiligen Anbieter nach Verbrauch berechnet. Der Rest und die kalten Nebenkosten werden vom Vermieter anteilig auf die einzelnen Mieter umgelegt: entweder pro Kopf oder anteilig nach Wohnfläche.
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Zu den kalten Nebenkosten gehören:

  • Grundsteuer
  • Wasserkosten (Wasserversorgung und Entwässerung)
  • Müllabfuhr und Straßenreinigung
  • Aufzug
  • Versicherungen
  • Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
  • Gartenpflege
  • Beleuchtung
  • Schornsteinreinigung
  • Hausmeister
  • Antenne oder Kabel
  • Sonstiges (z. B. Heizung d. Treppenhauses, Instandhaltung v. Gemeinschaftsräumen, etc.)

Welche Nebenkosten dürfen nicht berechnet werden?

Aufwendungen, die dem Vermieter nur einmalig (keine laufenden Kosten) entstanden sind, wie z. B. (Schönheits-)Reparaturen, Mietausfall, Bankgebühren oder Verwaltungskosten dürfen nicht als Nebenkosten an die Mieter weitergegeben werden.

Und wenn Sie Zweifel an der Abrechnung Ihrer Nebenkosten haben?

Falls Sie das untrügliche Gefühl beschleicht, dass bei der Abrechnung Ihrer Nebenkosten irgendetwas nicht stimmt, haben Sie einen rechtlichen Anspruch darauf, die Rechnung genauestens zu überprüfen. Ihr Vermieter muss Ihnen sogar einen Einblick in seine Unterlagen ermöglichen, wenn Sie es wünschen. Sollten sich die Ungereimtheiten nicht beseitigen lassen, informieren Sie sich am besten bei einem Mieterverein. Dort stehen Ihnen Spezialisten mit Rat und Tat zur Seite und können Ihnen auch im Falle eines Rechtsstreites um die Abrechnung der Nebenkosten fachkundige Hilfe anbieten.

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