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Wissenswertes zur Wohnungsbesichtigung

Bei der Wohnungssuche scheinen Sie auf eine echte Traumwohnung gestoßen zu sein, doch erst bei der Wohnungsbesichtigung zeigt sich, ob die Wohnung auch hält, was die Anzeige versprochen hat. Makler versuchen dabei nicht selten Mängel und Nachteile schön zu reden, um die Anzahl der Bewerber möglichst hoch zu halten. Informieren Sie sich also im Vorwege über die wichtigsten Kriterien einer gelungenen Wohnungsbesichtigung und bewahren Sie einen klaren Kopf.

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Organisatorisches zur Wohnungsbesichtigung

Haben Sie einen persönlichen Termin oder handelt es sich um eine Sammelbesichtigung? Letztere sind besonders in größeren Städten und Ballungsräumen üblich, bei Wohnungen die besonders gefragt sind oder bei baugleichen Genossenschaftswohnungen, um ein Modell kennenzulernen.
Für die Makler oder Vermieter ist dies sehr praktisch, da es Zeit spart. Für Sie kann es Vor- oder Nachteile haben, je nachdem wie gut Sie sich auf dem Papier zu präsentieren wissen. Denn bei solchen Wohnungsbesichtigungen füllen Sie zumeist ein einfaches Bewerbungsformular aus und der Vermieter entscheidet anhand der vorliegenden Daten.
Glauben Sie, dass Sie erfolgreicher durch eine persönliche Begegnung für sich und ihre Qualitäten als zuverlässiger Mieter werben können, versuchen Sie einen Termin für eine individuelle Wohnungsbesichtigung auszumachen, bei dem Sie die einzigen Bewerber sind.

Für beide Arten der Wohnungsbesichtigung gilt: Achten Sie darauf sich von Ihrer besten Seite zu zeigen. Erscheinen Sie pünktlich und ordentlich gekleidet, aber nicht aufgedonnert - das wäre unangemessen. Die Situation der Wohnungsbesichtigung, insbesondere wenn Vermieter und potentieller Mieter sich hier zum ersten Mal begegnen, ist vergleichbar mit der Bewerbung um eine neue Arbeitsstelle und ein erster Eindruck macht auf beiden Seiten oft viel aus.

Das Bewerbungsformular bei der Wohnungsbesichtigung

Neben dem persönlichen Eindruck, ist aber, wie oben schon erwähnt, oft auch der "Eindruck auf dem Papier" wichtig – vor allem bei Sammelbesichtigungen und wenn der Vermieter selbst bei der Wohnungsbesichtigung gar nicht dabei ist. Der Makler sammelt mit einem Bewerbungsformular Daten über jeden Interessenten bei der Wohnungsbesichtigung und präsentiert diese dem Vermieter.
Machen Sie sich bewusst, dass Sie nicht gesetzlich verpflichtet sind, alle hierbei abgefragten Details preiszugeben oder gar allzu persönliche Fragen zu beantworten. Allerdings hat der Vermieter das Recht den zukünftigen Mieter auszuwählen, so dass es evtl. einen schlechten Eindruck hinterlässt, wenn man ungenaue Angaben macht oder Felder auslässt. Wägen Sie daher gut ab, wieviel Ihnen die neue Wohnung wert ist. Informieren Sie sich ggf. im Vorwege beim Deutschen Mieterbund, was der Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung abfragen darf und zu welchen Punkten Sie besser keine Angaben machen (müssen).
Üblicherweise werden mindestens folgende Punkte abgefragt:

  • Name, Personenstand und Alter aller einziehender Familienmitglieder und Kinder
  • Ihr monatlicher Verdienst, eventuell auch Name der Firma, Branche und Dauer der Beschäftigung
  • voraussichtliche Mietdauer und Grund für den Wohnungswechsel

In jedem Fall lohnt es sich, mehrere Wohnungsbesichtigungen zu machen und nicht die erstbeste Wohnung zu nehmen. Oft sind Wohnungen, die sich auf dem Papier gut präsentieren, nicht so schön wie man sich vorgestellt hatte - oder umgekehrt.

Bei ernsthaftem Interesse an einer Wohnung kann sich auch eine zweite Wohnungsbesichtigung und ggf. ein Gespräch mit dem Vormieter lohnen, um Details bei der Renovierung der Wohnung zu klären oder evtl. eine Übernahme von einigen Einrichtungsgegenständen zu vereinbaren.

Tipp zum Weiterlesen: Haben Sie sich für die Wohnung entschieden – und der Vermieter für Sie – steht die Wohnungsübergabe an. Ein Ratgeber erklärt, worauf Sie bei der Wohnungsübergabe achten sollten.

Spartipp: Sollten Sie eine Wohnung anmieten wollen, wird oft eine Mietkaution fällig. Sparen Sie Geld und beantragen Sie online einen Kautionsschutzbrief, der an Stelle der Kaution an den Vermieter geht.