Entstempeltes Auto bewegen? Vorsicht! Das gibt eine Anzeige!

Was passiert, wenn man sein Auto aus einem Halteverbot bewegt, obwohl es von den zuständigen Amtsdienern entstempelt wurde, weil ihm der Versicherungsschutz fehlte? In Amberg bekam ein Fahrzeughalter deshalb und wegen anderer Vergehen jetzt statt eines Strafzettels eine Anzeige.
Man stelle sich einmal vor, man sei Halter eines Fahrzeugs und habe es, aus welchen Gründen auch immer, versäumt, den fälligen Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Das Fahrzeug ist also nicht mehr versichert. Es steht da auf der Straße und wurde von den zuständigen Behörden per Stempel markiert. Entstempeln nennt man das wohl im Behördendeutsch. Was passiert, wenn für den Parkplatz des abgestellten und entstempelten Fahrzeugs ein Halteverbot ausgesprochen wird? Und das Auto demzufolge plötzlich im Halteverbot steht? Vielleicht, weil ein Nachbar einen Umzug plant und sich den Platz reserviert, um mit dem Umzugswagen zu rangieren. Immerhin ein verständlicher Grund und in Großstädten angesichts mangelndes Parkplatzes heute Gang und Gäbe?
Zugegeben, die oben gemachte Annahme ist frei erfunden. Doch der Fall ist echt. In Amberg hat ein Halter eines Fahrzeugs, genauer: eines Opels, der wegen fehlendem Versicherungsschutz eine Woche zuvor von entstempelt worden war, eben diesen umgeparkt, weil er im Halteverbot stand. 15 Meter soll er sein Auto bewegt haben – trotz der mit dem Stempel implizierten fehlenden Zulassung. Angeblich wollte der Fahrzeughalter damit einem Strafzettel wegen Parkens im Halteverbot entgehen.
Das ist ihm offensichtlich gelungen. Allerdings wird er jetzt dafür und wegen nicht weiter genannter diverser Vergehen angezeigt, heißt es in einem entsprechenden Pressbericht.
Was man daraus für eine Lehre ziehen muss: Auch wenn das entstempelte Fahrzeug im Halteverbot steht, darf man es nicht bewegen.

Quelle: Wochenblatt