15 x im Halteverbot geparkt – trotzdem Freispruch: weil Beweise fehlen


Vor dem Amtsgericht Bad Säckingen endete jetzt ein Verfahren wegen Falschparkens in 15 Fällen mit einem Freispruch, weil sich vor Gericht nicht zweifelsfrei klären ließ, wer das Auto 15 Mal im Halteverbot abgestellt hatte.

 

 

Die Fallserie

 

 

Folgende Fälle landeten in Bad Säckingen vor dem Amtsgericht, wobei der Tathergang dem Bericht der Badischen Zeitung zufolge 11 Mal identisch gewesen sei: Zwischen September und Dezember soll die beschuldigte Fahrzeugführerin ein Fahrzeug im Halteverbot, jeweils auf demselben Platz, abgestellt haben. Dafür habe sie Bußgeldbescheide bekommen, die sie jedoch nicht akzeptierte.

Die Beschuldigte argumentierte, dass eine gewisse Zahl von Parkplätzen zu ihrer Firma gehört hätte. Dann habe der Eigentümer an der Stelle, wo sie ursprünglich ihren Stellplatz gehabt hätte, eine Feuertreppe gebaut. Er habe ich ihr mündlich angeboten, einen anderen Parkplatz zu benutzen.

Laut der Aussage einer Zeugin, die als Angestellte für die Angeklagte arbeite, sei dieser Platz zunächst per Streifen als Parkplatz ausgewiesen gewesen und sei dann mit einem Halteverbot gekennzeichnet worden. Trotz des Halteverbots soll die Angeklagte ihr Fahrzeug auch weiterhin dort abgestellt haben.

Die Beschuldigte habe laut dem Zeitungsbericht vor Gericht wortreich versucht, dazulegen, dass gegen sie eine Art Intrige geführt werde: Demnach habe der Eigentümer des Hauses, in dem die Firma der beschuldigten sitze, versucht, ihr zu kündigen, weil er das Gebäude abreißen und den Platz neu bebauen wolle. Ihr Mietvertrag habe jedoch eine Laufzeit von 30 Jahren, weshalb der Eigentümer mehrere Räumungsklagen verloren habe.

Der Zeitung zufolge berichtete die Beschuldigte dann, dass die Stadt, wie ihre Angestellte aussagte, vor rund einem Jahr angefangen habe, Strafzettel auszustellen. die Badische Zeitung zitiert die Angeklagte mit den Worten: „Ich bin immer schuld an allem.“ Sie habe demnach vor Gericht auch behauptet, dass es seit 2012 am Amtsgericht Bad Säckingen eine gegen sie gerichtete Lex gebe und dass sie auch Befangenheitsanträge gegen einen Richter gestellt habe.

Richterin Anne Mehling habe sich die Ausführungen der Beschuldigten zunächst geduldig angehört, so schreibt die Zeitung. Als die Beschuldigte jedoch angesetzt hätte, sich über die privaten Verhältnisse des dieses Bad Säckinger Richters auszulassen, habe die Richterin die Beschuldigte schließlich mit den Worten unterbrochen, dass das nun wirklich nicht hierher gehöre und dass sie neu an diesem Gericht und daher auch nicht befangen sei.

Das Amtgericht würdigte in seiner Urteilsfindung die Tatsachen,

 

  • dass die Beschuldigte sich nicht erinnern konnte, ob sie zu den besagten Terminen das Auto trotz Halteverbot ordnungswidrig geparkt hatte,
  • und dass auch Angestellte der Firma den Wagen öfters benutzt hätten.

Die Beklagte wurde zudem beschuldigt, dass sie im November 2016 die Parkzeit in zwei Fällen überzogen hätte und Ende November und Anfang Dezember in die Fußgängerzone der Altstadt gefahren sei und das Auto auf einem Privatplatz abgestellt habe, ohne dass sie den dafür erforderlichen Berechtigungsausweis besitzen würde. Der Zeuge des Ordnungsamtes habe zwar beweisen können, dass sich das Auto an besagter Stelle befunden hatte, nicht jedoch, dass die Angeklagte selbst das Fahrzeug dort abgestellt hatte.

Damit konnte das Gericht der der Angeklagten nicht zweifelsfrei nachweisen, dass sie selbst den Wagen im Halteverbot im Bad Säckinger Stadtgebiet abgestellt hatte – und sprach diese frei.

Quelle: http://www.badische-zeitung.de/wenn-die-beweise-fehlen-gibt-es-einen-freispruch