2017 wurden in Berlin rund 50.000 Falschparker abgeschleppt

Im vergangenen Jahr wurden in der Bundeshauptstadt 49.589 falsch geparkte Fahrzeuge abgeschleppt – oder „versetzt“, wie es von Amts wegen heißt. Das berichtet die Berliner Morgenpost, die die Zahl aus einer Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen habe, die der Zeitung vorliege.
Die 49.589 Falschparker seien von Berlins Feuerwehrzufahrten, Rad- und Gehwegen oder aus der „zweiten Reihe“ abgeschleppt worden. Wird abgeschleppt, sei die „Umsetzung“ des Fahrzeugs tatsächlich erfolgt, schreibt die Berliner Mopo.
Hinzu kämen dann noch 2.118 begonnene Umsetzungen 7.048 sogenannte „Leerfahrten“. Das seien Abschleppfälle, bei denen die Fahrer das Abschleppen ihres Fahrzeugs verhindern konnten, weil sie rechtzeitig am Ort des Geschehens eintrafen.
Insgesamt seien in Berlin 2017 58.755 „Umsetzvorgänge“ registriert worden. Die Zahl der damit verbundenen Gebührenverfahren habe sich, so schreibt die Berliner Morgenpost weiter, auf 61.924 Verfahren erhöht. Das sei im Vergleich zu den Zahlen im Jahr 2016 (59.564 Verfahren) ein Zuwachs von rund vier Prozent.
Die Berliner Mopo weist darauf hin, dass die aktuellen Abschleppzahlen nur „auf den ersten Blick nach einem harten Vorgehen in Berlin“ aussähen. Denn ein Blick in die Statistik ergebe, dass Polizei und Ordnungsämter 2015 mehr als 2,8 Millionen Regelverstöße im „ruhenden Verkehr“ registriert hätten. Die Gefahr, dass ein Falschparker am Ende auch abgeschleppt werde, liege demnach bei unter zwei Prozent, sagt der Grünen-Verkehrsexperte Harald Moritz gegenüber der Zeitung. Das Hauptproblem sei demnach, dass die Abschlepp-Entscheidung allein beim Beamten vor Ort liege. Es gebe zwar definierte „Regelfälle des Umsetzens“, aber die Beamten müssten den „Verhältnismäßigkeitsgrundsatz“ zwingend beachten. Harald Moritz sagt, dass im Alltag dann oft zu erleben sei, dass doch nur Knöllchen geschrieben würden. Ihn ärgere laut der Berliner Morgenpost insbesondere, dass ein Falschparker selbst dann nicht abgeschleppt werde, wenn er in einem Halteverbot stehe, das extra zur Schulwegabsicherung eingerichtet worden sei.
Die Zeitung lässt auch den Innenstaatssekretär Christian Gaebler (SPD) zu Wort kommen. Ihm zufolge dürften Polizei, BVG oder Ordnungsämter ein Abschleppen nur dann veranlassen, wenn aus dem Falschparken gefährliche Fahrstreifenwechsel oder eine erhebliche Staubildung resultiere. Oder auch dann, wenn ein Halteverbot zur Förderung der ÖPNV oder vor Kreuzungen und Einmündungen zur Verbesserung der Sichtbedingungen zwischen abbiegenden Kraftfahrzeugen und Radfahrenden eingerichtet worden sei.

 

Die häufigsten Gründe fürs Abschleppen in Berlin

 

Der häufigste Grund dafür, dass in Berlin 2017 ein Fahrzeug abgeschleppt worden sei, sei der gewesen: Es habe eine Busspur blockiert. 8.539 wurde deshalb 2017 abgeschleppt – das sei ein Zuwachs von 4,4 Prozent im Vergleich zu 2016. Das Zuparken von Radfahrstreifen sei der dritthäufigste Grund fürs Abschleppen gewesen: Das Ahnden dieses – von Unfallexperten immer wieder kritisierten Fehlverhaltens – habe sich laut dem Zeitungsbericht mehr als verdoppelt: von 419 Gebührenverfahren 2016 auf 888 2017.
Was das Abschleppen in Berlin den Falschparker kostet
Fürs Abschleppen ihres Fahrzeugs müssen die Falschparker in Berlin tief in die Tasche greifen:  Neben einem Bußgeld von bis zu 70 Euro kämen noch Abschleppgebühren zwischen 136 bis 369 Euro auf sie zu. Für das Land Berlin sei das trotz der Zurückhaltung seiner Ordnungskräfte eine einträgliche Sache, schreibt die Berliner Morgenpost: Knapp 7,8 Millionen Euro seien 2017 im Zusammenhang mit Fahrzeugumsetzungen an Gebühren eingenommen worden. Demgegenüber stünden Zahlungen an die Abschleppfirmen von bislang 2,8 Millionen Euro.
Quelle: https://www.morgenpost.de/berlin/article213355663/Rund-50-000-Falschparker-2017-in-Berlin-abgeschleppt.html