Zum Parken Halteverbotsschilder verrücken – darf man das?
Nein, das darf man nicht! Denn das Verrücken von Verkehrsschildern gilt einerseits als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und andererseits als Amtsanmaßung. Und das sind beides Straftaten. Ein Beispielfall: Mit viel Geduld finden Sie in Ihrer Straße meist … Weiterlesen