Halteverbot: Unverzüglich wegfahren heißt, unverzüglich wegzufahren!
Wer den Ordnungshütern zusagt, er käme unverzüglich, um sein im Halteverbot falsch geparktes Auto zu entfernen, muss dies auch unverzüglich tun. Andernfalls dürfte das Fahrzeug abgeschleppt werden. Das urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz. Der konkrete Fall Versprochen ist versprochen, … Weiterlesen