Im Halteverbot geparkt – Fahrzeughalterin haftet bei Unfall nur geringfügig
Schietwetter in Hamburg, das heißt, es regnet ohne Unterlass und gefühlt von allen Seiten. Wegen des dunklen Himmels, sehen Verkehrsteilnehmer nur schlecht. Wer bei dieser Witterung falschparkt und einen Unfall verursacht, haftet mitunter dennoch nur geringfügig, wie ein aktuelles … Weiterlesen