Nach Abschleppen: Standgebühren sind nicht unbegrenzt zu zahlen
In 2022 entschied das Dresdner Oberlandesgericht (OLG), dass Fahrzeughalter zwar für die Abschleppkosten und die Standgebühren auf dem Gelände des Abschleppunternehmens aufkommen müsse, bei Letzteren allerdings nicht unbegrenzt. In seinem Urteil vom 15. September 2022 (Aktenzeichen: 8 U 328/22) entschied … Weiterlesen