Ab 2019 schleppen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Falschparker selbst ab und stellen Strafzettel aus

 

Torsten Mareck, der Bereichsleiter Bus der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), sagte gegenüber der Tageszeitung Neues Deutschland (ND), dass sein Unternehmen ab 2019 gegen Falschparker durchgreifen werde: Anfang diesen Jahres würden die ersten Fahrzeugführer demnach ihr Auto suchen, wenn sie es an einer Bushaltestelle oder auf einer Busspur geparkt hätten.

Bis dahin wolle die BVG laut Mareck über eigene Abschleppfahrzeuge verfügen: Wir bereiten derzeit die Beschaffung und die Schulung der Mitarbeiter vor, sagte Mareck laut einem Bericht auf Finanznachrichten.de in der Wochenendausgabe des ND. So soll an jedem der sechs Bus-Betriebshöfe jeweils ein Abschleppfahrzeug für Pkw stationiert werden, zwei weitere Fahrzeuge würden auch Lkw abschleppen können.

Die Abschleppmaßnahmen made by BVG sollen demnach einen Beitrag zu mehr Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit leisten, erklärt Mareck als Buschef der Verkehrsbetriebe mit Überzeugung. Die BVG rechne demnach damit, dass die Maßnahme aufgrund der für das Abschleppen erhobenen Gebühren für das Unternehmen kostenneutral ausfallen werde.

 

Hintergrund I: Neues Berliner Mobilitätsgesetz

 

Nach dem im Juni 2018 verabschiedeten neuen Berliner Mobilitätsgesetz sei die BVG in punkto Falschparker und Abschleppen nicht mehr auf Polizei oder Ordnungsämter angewiesen. Als Anstalt öffentlichen Rechts könnten ihr auch hoheitliche Aufgaben übertragen werden. Der Senat müsse allerdings noch eine entsprechende Verordnung verabschieden. Sobald diese vorliege, könnten BVG-Beschäftigte auch Strafzettel schreiben.

 

Hintergrund II: 2017 parkten 8.738 Fahrzeuge in Berlin so falsch, dass sie Busse behinderten

 

Im vergangenen Jahr hätten laut einem Bericht der Berliner Zeitung 8.738 falsch geparkte Autos in Berlin Busse behindert, 5.144 seien per Abschleppwagen umgesetzt worden. Das seien acht Prozent mehr als im Jahr zuvor.

Bislang müssten BVG-Mitarbeiter bei der Polizei anrufen, so dass von dort aus ein Umsetzen der Falschparker veranlasst werde. Ab 2019 soll das Verfahren, das übrigens auch für zugeparkte Straßenbahngleise gelte, einfacher und schneller ablaufen. Mit der Neuregelung sollen Polizei und Ordnungsämter entlastet werden. Aber: Nur verkehrsrechtlich besonders ausgebildete BVG-Beschäftigte dürften Falschparker umsetzen lassen. Die Inhalte einer entsprechenden Ausbildung müsse die Innenverwaltung per Verwaltungsvorschrift festlegen. Selbst wenn ein Parkverstoß vorliege, kann das Abschleppen schließlich unverhältnismäßig sein. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müsse bei Eingriffen in die Rechte des Bürgers jedoch allzeit gewahrt werden. Derjenige, der entscheide, müsse sein Ermessen also „sachgerecht“ ausüben.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/bvg-darf-abschleppen-das-sind-die-radikalen-neuerungen-im-mobilitaetsgesetz-30576798

https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2018-09/44886312-neues-deutschland-berliner-verkehrsbetriebe-bvg-werden-ab-2019-falschparker-selbst-abschleppen-und-strafzettel-ausstellen-007.htm