Abgeschleppt, und nun?

 

Ihr Auto wurde abgeschleppt? Wie ärgerlich! Nicht nur der Gedanke an die Abschleppkosten, die jetzt auf Sie zukommen, machen Stress. Vielen Fahrzeugführern macht auch die Ungewissheit darüber zu schaffen, wie sie sich in diesem Fall korrekt verhalten sollen. Wir erklären Ihnen hier, wann ein Auto überhaupt abgeschleppt werden darf und wie Sie ihr Fahrzeug anschließend wieder zurückbekommen – und das möglichst stressarm.

Die Situation ist stressig genug: Sie kommen zurück an den Standort, an dem Sie Ihr Auto abgestellt hatten … und es ist weg. Sie schauen nach links, nach rechts. Nichts. Keine Spur von Ihrem Fahrzeug. Ihr Herz schlägt schneller, der Puls steigt. Hitze steigt auf. Sie fragen sich einerseits, ob Sie am falschen Parkplatz stehen, beginnen an sich zu zweifeln. Andererseits keimt Ärger auf.

Stopp!

Atmen Sie tief durch. Und nehmen Sie sich die folgenden Tipps zu Herzen!

 

Auto abgeschleppt: Welche Kosten können auf Sie zu kommen und wie reagieren Sie jetzt am besten?

Steht Ihr Auto nicht mehr an seinem ursprünglichen Parkplatz, ist das zu tun:

  • Suchen Sie noch einmal in Ruhe gründlich nach Ihrem Wagen.
  • Ist es tatsächlich nicht aufzufinden, kontaktieren Sie als Nächstes am besten die Polizei. Denn nur diese und das Ordnungsamt dürfen Ihr Auto abschleppen (lassen). Von der Polizei erfahren Sie, ob Ihr Auto abgeschleppt worden ist und was Sie jetzt tun müssen. Wichtig: Weiß die Polizei von nichts, besteht der Verdacht, dass Ihr Fahrzeug gestohlen wurde!
  • Die möglichen Abschleppkosten machen Ihnen Sorge? Diese sind ortsabhängig, in einer Großstadt können Sie man mit etwa 300 Euro rechnen. Die Abschleppkosten müssen Sie entweder direkt bei der Abholung des Autos bezahlen. Oder Sie zahlen sie im Nachhinein an die Polizei, wenn diese den Betrag vorher „ausgelegt“ hatte.
  • Wichtig: Begeben Sie sich schnellstmöglich an den Ihnen von der Polizei genannten Abstellort, um Ihr Auto abzuholen – so vermeiden Sie weitere Kosten. Je nach Abschleppgrund müssen Sie mit weiteren Kosten rechnen, zum Beispiel einem Bußgeld fürs Falschparken.

 

War das Abschleppen Ihres Autos überhaupt rechtmäßig?

Diese Frage sollten Sie sich auch unbedingt stellen. Denn immer wieder ist in den Medien auch von unrechtmäßig abgeschleppten Fahrzeugen oder gar Abzockern in der Abschleppbranche zu lesen.

  • Sie können davon ausgehen, dass In Deutschland nur widerrechtlich abgestellte Autos abgeschleppt werden. Widerrechtlich geparkt, das heißt beispielsweise, dass Sie Ihr Auto vor einer Einfahrt, vor einem Feuerwehrzugang oder in einer Parkverbotszone abgestellt haben. Diese sind in der Regel als solche markiert.
  • Achten Sie in diesem Zusammenhang unbedingt auch darauf, dass sich Parkberechtigungen andern können. Parken Sie Ihr Auto zum Beispiel für einen längeren Zeitraum, kann dort wegen einer Baustelle oder aus anderen Gründen eine vorrübergehende Parkverbotszone ordnungsgemäß – also rechtzeitig angekündigt und ausgeschildert – eingerichtet worden sein. Später können Sie dann nicht darauf bestehen, dass das Parken zum Zeitpunkt des Parkens noch erlaubt gewesen wäre.

(Quelle: https://praxistipps.chip.de/auto-abgeschleppt-das-sollten-sie-jetzt-tun_143810)