Abmelden, Abstellen, Stehenlassen

 

Tausende Fahrzeuge ohne Zulassung blockieren städtische Parkflächen und Straßenränder

 

Gemeinden im Bundesland Hessen klagen derzeit über die Zunahme von Fahrzeugen ohne Zulassungsplakette oder Kennzeichen. Sie blockierten demnach städtische Parkflächen und Straßenränder. Die Zahl der abgemeldeten und stehen gelassenen Fahrzeuge soll in die Tausende gehen.

Das Online-Portal Hessenschau.de berichtet, dass allein im Raum Frankfurt im vergangenen Jahr 2017 über 2.100 Fahrzeuge ohne Kennzeichen erfasst worden seien, die auf öffentlichen Plätzen stünden. Für Kassel wird ihre Zahl in diesem Zeitraum auf 1.500 und für Darmstadt auf 755 beziffert. In Wiesbaden seien es 300 Fahrzeuge und in Gießen 66 gewesen.

Gegenüber Hessenschau.de warnt die Polizei vor Gefahren, die von den abgemeldeten und abgestellten Autos ausgingen. Der Abteilungsleiter der kommunalen Verkehrspolizei in Wiesbaden, Michael Zollmann erklärt einerseits, dass diese Fahrzeuge nicht versichert seien. Käme jemand deswegen zu Schaden, hafte der Halter privat. Könne er dies nicht, bliebe das Opfer auf dem Schaden sitzen. Andererseits bestünde auch die Gefahr, dass Flüssigkeiten aus den abgestellten Autos auslaufen könne.

Die Kommunen sagen, dass die Zahl der Fahrzeuge ohne Zulassung oder Kennzeichen tendenziell steige. Laut dem Gießener Stadtrat Peter Neidel denke die Verwaltung über ein höheres Bußgeld nach. In der Landeshauptstadt Wiesbaden, die gleichfalls höhere Fallzahlen melde, mache man kurzen Prozess: Dort komme nach drei Tagen der Abschleppwagen.

Die hessischen Städte gingen laut dem Online-Bericht in der Regel wie folgt einheitlich gegen die illegal abgestellten Autos vor: Es werde markiert und der Halter aufgefordert, es zu entfernen. Komme der der Aufforderung nicht nach, werde das Fahrzeug abgeschleppt und nach einer bestimmten Frist verkauft oder verschrottet.

Die Bußgelder allerdings seien sehr unterschiedlich.

Die Stadt Frankfurt schleppe nur ab, wenn akute Gefahr bestünde. Das teilte ein Sprecher der Stadt der Hessenschau mit. Auf den Großteil der Fahrzeuge treffe das nicht zu. Anhand des Kennzeichens oder der sogenannten Fahrzeug-Identifizierungsnummer ließe sich der Fahrzeughalter ermitteln, der dann aufgefordert werde, das Auto sofort zu entfernen. Bis zum Abschleppen des Autos könnten Monate vergehen, ist weiter zu lesen. Die Fahrzeughalter müssten demnach mit einem Bußgeld in Höhe von 120 Euro oder einer Strafanzeige rechnen, die – abhängig vom Wert des Fahrzeuges – 300 bis 500 Euro betrage.

Darmstadt zählte in 2017 755 abgemeldete Fahrzeuge. Davon seien 21 abgeschleppt und fünf direkt verschrottet worden, sagte ein Sprecher der Stadt gegenüber der Hessenschau. 70 Fälle wurden angezeigt, dabei gab’s jeweils 60 Euro Bußgeld sowie einen Punkt in Flensburg.

Die Stadt Kassel markiere die 1.500 pro Jahr von ihren Haltern außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge mit einem roten Aufkleber, heißt es weiter. Mit der Markierung sei jeweils die Aufforderung verbunden, das abgemeldete Fahrzeug zu entfernen. Abgeschleppt würden demnach bis zu 85 dieser Autos, sagte ein Sprecher der Hessenschau. Festgelegte Fristen dafür gebe es grundsätzlich nicht: Die Fristen seien abhängig vom Grad der Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung und würden nach Einbeziehen unterschiedlicher Faktoren vor Ort beurteilt. Auch in Kassel drohen demnach 60 Euro Bußgeld plus weitere Gebühren und ein Punkt in Flensburg.

Die Ordnungshüter der Stadt Wiesbaden würden nach dem Abschleppen demzufolge fünf bis sechs Wochen warten, bevor das abgeschleppte Fahrzeug verwerte werde, indem man es verschrotte oder verkaufe, sagte die Stadt gegenüber der Hessenschau. Problematisch sei das Ermitteln ausländischer Fahrzeughalter. Das Bußgeld liege in Wiesbaden bei 50 Euro, hinzu kämen 235 Euro fürs Abschleppen und zwölf Euro pro Tag, den das Auto aufbewahrt werde.

Und in Gießen seien im vergangenen Jahr 2017 insgesamt 66 Fahrzeuge ohne Kennzeichen markiert worden. Stadtrat Neidel bezifferte gegenüber der Hessenschau die Zahl der abgeschleppten und nach einer Frist von mindestens vier Wochen und einem Tag verwerteten Fahrzeuge auf zwölf. Im Regelfall würden die Fahrzeughalter dem Kommunalpolitiker zufolge ermittelt. Für jedes abgestellte Fahrzeug ohne Kennzeichen verhänge man in Gießen ein Bußgeld von 100 Euro gegen den letzten bekannten Halter.