Abschleppvorgang unterbrechen – ist das möglich?

In Großbritannien wehrte sich eine Fahrzeugführerin auf ungewöhnliche Weise gegen das Abschleppen ihres Autos: Sie kletterte nach erfolgloser Diskussion mit den Abschleppern in ihren BMW und blieb sitzen, bis die Polizei hinzukam und aus Sicherheitsgründen anordnete, das Auto vom Abschleppwagen wieder auf die Straße zu stellen. Ums Abschleppen kam die Frau so herum, allerdings muss sie nach wie vor mit einer Geldbuße wegen Falschparkens rechnen.

 

Der Vorfall ereignete sich Anfang August dieses Jahres im Londoner Stadtteil Camden. Debbie Ricketts hatte dort ihr Fahrzeug in einer der wegen Bauarbeiten abgesperrten Buchten vor Ihrem Haus in Highgate Newtown geparkt. Sie behauptete, dass ihr zu dem Zeitpunkt nicht klar gewesen sei, welche Stellen noch frei gewesen wären. Als Debbie Ricketts am nächsten Morgen mit ihrem BMW zur Arbeit fahren wollte, sah sie, dass das Fahrzeug bereits am Haken des Camdener Abschleppdienstes hing. Sie diskutierte nach einem Bericht der Zeitung „The Sun“ „zivilisiert“ mit den Dienstleistern, die allerdings den Abschleppvorgang nicht unterbrachen. Aus Protest sei sie dann in den Wagen gestiegen und habe auf dem Fahrersitz ausgeharrt.

 

Der Abschleppwagen blockierte die Anwohnerstraße mehr als eine Stunde. Schließlich wurde die Polizei gerufen, die aus Gründen der Sicherheit anordnete, das besetzte Auto wieder auf die Straße zurück zu stellen, damit Debbie Ricketts damit zur Arbeit fahren könne. Die Frau sei somit ums Abschleppen ihres Wagens und die dafür anfallenden Abschleppkosten herumgekommen. Allerdings müsse sie mit einem Bußgeldbescheid wegen des Falschparkens rechnen. Das dafür fällige Bußgeld liege zwischen 60 und 120 Britischen Pfund, schreibt „The Sun“, was 67 bis 134 Euro entspreche.

 

Lässt sich das Abschleppen derart auch in Deutschland unterbrechen?

 

Das Internetportal op-online.de der Mediengruppe Offenbach-Post zitiert in seinem Bericht über den Vorfall ums Abschleppen von Debbie Ricketts Auto den Verkehrsanwalt Philipp Lange, der in einem Gespräch mit dem MDR erklärte, dass es auch in Deutschland eine kleine Chance gebe, den Abschleppvorgang zu unterbrechen – wobei es auf dessen Fortschritt ankomme. Demnach mache es Lange zufolge einen Unterschied,
ob Ihr Wagen lediglich an den Gurten hänge oder bereits komplett auf dem Abschlepper stehe.
Lange sagte demnach, dass Sie verlangen könnten, dass der Abschlepper Ihr Fahrzeug wieder auf die Straße setze, wenn dieses lediglich an den Abschleppgurten hänge. Bezahlen müsse man den Abschleppdienstleister dann nicht – das müsse der Auftraggeber tun.
Stehe das Auto dagegen schon komplett auf dem Abschleppwagen, müsse man zunächst bezahlen. Denn laut Lange habe der Abschleppunternehmer ein sogenanntes Pfandrecht an dem Auto erworben. Wobei es auch hier Ausnahmen gäbe: Sie hätten demnach auch die Möglichkeit, nicht den Abschleppdienstleister zu bezahlen, sondern die geforderten Kosten beim Amtsgericht zu hinterlegen, wenn Sie nicht mit dem Abschleppen einverstanden seien. Mit dem amtlichen Nachweis darüber könne man sein zurückverlangen. Ob der Abschleppdienstleister dann das Geld auch erhalte, entscheidet ein Gerichtsprozess, sagt Philipp Lange.
((Quellen: https://www.op-online.de/leben/auto/falschparkerin-beendet-abschleppvorgang-wagemutiger-aktion-zr-10099702.html, https://www.thesun.co.uk/motors/6916749/woman-refuses-to-leave-towed-car-wins-parking-dispute/))