Ein Umzug ist selten in wenigen Stunden erledigt. Schon gar nicht, wenn zwischen alter und neuer Adresse eine ordentliche Wegstrecke liegt. Dann dauert ein Umzug auch mal einen ganzen Tag und länger. Um den Umzug reibungslos über die Runden zu kriegen, legt so mancher ihn auf einen Sonn- oder Feiertag. Aber: Ist das erlaubt? Diese Frage wird hier beantwortet.
Um es gleich klarzustellen: Nach dem Gesetz ist es grundsätzlich nicht gestattet, an einem Sonn- oder Feiertag umzuziehen. Die deutschen Bundesländer regeln das in ihren sogenannten Feiertagsgesetzen, die je nach Bundesland auch Feiertagsschutz-Verordnung, Gesetz über Sonn- und Feiertage oder ähnlich heißen. Hier kann man sich einen guten Überblick über den Inhalt der Gesetzestexte verschaffen.
Laut den deutschen Feiertagsgesetzen darf an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich kein Umzug stattfinden. Denn an diesen Tagen sind sogenannte öffentlich wahrnehmbare Tätigkeiten, die die Ruhe des Tages beinträchtigen könnten nicht erlaubt. Auch das Bundesimmissionsschutzgesetz sowie die Immissionsschutzgesetze der einzelnen Bundesländer regeln die Ruhe an Feiertagen.
Außerdem gilt sonn- und feiertags ein Fahrverbot für Lastkraftwagen (LKW) über 7,5 Tonnen. Das Fahrverbot könnte einem großen Umzug buchstäblich im Wege stehen.
Nicht zuletzt muss man die jeweilige Hausordnung von Adresse A und B beachten, falls es sich dort um Mehrfamilienhäuser handelt. Schließlich will man es sich nicht mit den Nachbarn verderben. Auch der Blick in den alten und neuen Mietvertrag ist geboten: Es kommt vor, dass diese Ruhezeiten im Haus beschreiben, die einen Umzug an Sonn- und/oder Feiertagen verbietet.
Darf man das Umzugsverbot an Sonn- und Feiertagen ignorieren?
Auch wenn die Feiertagsgesetze öffentlich wahrnehmbare Arbeiten verbieten, lässt der Gesetzgeber auch Ausnahmen zu. So kennt das baden-württembergische Feiertagsgesetz Ausnahmen wie Tätigkeiten, die der Befriedigung häuslicher oder landwirtschaftlicher Bedürfnisse dienen. Die anderen Bundesländer formulieren die Ausnahme ähnlich. Für alle Umziehenden heißt das: Ein Umzug sonntags könnte rechtens sein, wenn Fristen wie die Wohnungsübergabe, der Schulbeginn des Nachwuchses oder der Jobstart einzuhalten sind.
Und was ist mit der Sonn- und Feiertagsruhe? Immerhin stehen die einzuhaltenden Ruhezeiten in Hausordnung und/oder Mietvertrag. Hier ist die rechtliche Lage so: Sonn- und feiertags darf der Geräuschpegel im Haus nicht stärker als Zimmerlautstärke sein. Demnach sind Wäschewaschen oder Staubsaugen erlaubt, während typischerweise laute Umzugsgeräusche wie sie beim Bohren, Hämmern oder Möbelschleppen entstehen, verboten sind.
Wer seinen Umzug gesetzeskonform absolvieren möchte, um weder Behörden noch alte und neue Nachbarn zu verärgern, der sollte den Umzugstermin daher so planen, dass alle lauten Arbeiten werk- oder samstags stattfinden. Der „leise Rest“ kann dann sonn- und/oder feiertags gemacht werden. Geht es gar nicht anders, ist es ratsam, die Nachbarn rechtzeitig und freundlich über den Umzug, also Auszug und Einzug, zu informieren.
(Quelle: https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.umzug-sonntag-feiertag-mhsd.66a644c4-254a-47ed-8787-c4d7f1d00dd4.html)