Alltäglicher Ärger um deutsche Halteverbote

 

Sie stehen überall in Deutschland: Halteverbotsschilder. Die StVO regelt alles drumherum – eine klare Sache also. Oder nicht? Wir haben da ein paar Halteverbote gefunden, die offensichtlich Fragen aufwerfen. Lesen Sie in unserer bunten Sammlung, wie man auf Parkplätzen mit eingebautem Halteverbot parkt oder wie weit man mit gefakten Dokumenten kommt, wenn man im Halteverbot steht.

 

Parken auf einem Parkplatz mit eingebautem Halteverbot

Die Badische Zeitung (BZ) berichtete in ihrer lokalen Online-Ausgabe im Ressort Freiburg-Ost, dass sich ihr Leser Karlheinz Müller aus Littenweiler über das Vorgehen der zuständigen Stadtverwaltung doch sehr gewundert habe. In einer sogenannten Stichstraße (auch Sackgasse genannt), abgehend von der Reinhold-Schneider-Straße habe die Stadt demnach „vier schöne Parkplätze neu aufgemalt“ und zugleich „ein Schild für ein absolutes Halteverbot“ dort befestigt. Herr Müller vermutete zunächst einen Schildbürgerstreich. Doch gegenüber der BZ habe die Pressestelle der Stadt das aus ihrer Sicht formal korrekte Vorgehen so vertreten: „Der Seitenarm der Reinhold-Schneider-Straße ende in einer längeren Wendeplatte, bei der wie bei allen Wendeplatten ein Halteverbot bestehe. Die neu markierten Parkplätze sollten das bisherige wilde Parken an ungünstigeren Stellen verhindern.“ Und weiter zitiert die Zeitung: Parkmarkierungen seien nach der Straßenverkehrsordnung von Halteverboten immer ausgenommen. Und einen besseren Platz für das Schild, das nur für den Rest der Wendeplatte gelte, gebe es in diesem Bereich nicht.

 

Mitarbeiter der Stadtverwaltung parken mit gefakten Dokumenten im Halteverbot

Im Lokalteil des Schwarzwälder Boten online ist dieser Tage davon die Rede gewesen, dass die Stadtverwaltung von Villingen-Schwenningen „mit Hochdruck Parkverstößen ihrer Mitarbeiter rund um das Schwenninger Rathaus“ nachgehe.

Geschildert wird ein Beispiel: Demnach habe ein auffälliges rotes Auto in Schwenningen in Rathausnähe im absoluten Halteverbot geparkt, in dessen Fenster ein Dokument mit Stadtemblem prangte, das den Halter als städtischen Mitarbeiter im Außendienst ausweise. „Bauleitung der Stadt Villingen-Schwenningen im Außendienst“ sei darauf zu lesen gewesen. Die Pressesprecherin der Stadtverwaltung, Madlen Falke, habe sich dem Schwarzwälder Boten gegenüber zu diesem „sehr ärgerlichen Vorfall“ geäußert. Demnach gebe es diese Fälle noch immer, gleichwohl der Bürgermeister „ausdrücklich angewiesen“ habe, das Parken mit derartigen „Ausweisen/Bescheinigungen“ zu unterlassen.

Die Zeitung schreibt, dass Händler aus Schwenningen das bestätigten. Händler, die eh schon wegen der Großbaustelle zur Marktplatz-Neugestaltung unter Parkplatznot im Umleitungsdschungel und unter der Ebbe in mancher Ladenkasse leiden würden: Teilweise sei der Umsatz in den vergangenen Monaten um 50 Prozent unter den des Vorjahresmonats gesunken.

Laut der Stellungnahme der Pressestelle der Stadt würden solche „Ausweise/Bescheinigungen“ nicht zum Gratis-Parken „und schon gar nicht zum Parken auf Flächen im absoluten Halteverbot“ berechtigen. Der kommunale Ordnungsdienst sei angewiesen, so zitiert die Zeitung Madlen Falke weiter, diese Parkverstöße konsequent zu ahnden. In einigen Fällen seien bereits Verwarnungen erteilt worden.

 

Ein Parkplatz, auf dem man nicht parken darf

Der Internetdienst der Neuen Westfälischen berichtet hier von einem Parkplatz in Bielefeld, auf dem absolutes Halteverbot herrsche. Es gehe um den Parkplatz vor dem Sport- und Lernpark des TuS Ost.

Die Lokalredaktion habe nachgefragt, doch sowohl der Geschäftsführer des TuS Ost als auch der Leiter der Straßenverkehrsbehörde hätten sich demnach keinen Reim darauf machen können. Zwar pachte der Verein das städtische Sportgelände, doch laut Hendrik Langen vom TuS Ost ohne den Parkplatz. Ralf Kleimann habe der Zeitung gesagt, dass die Stadt ein zeitweises Halteverbot mit einem Zusatzschild ausgewiesen hätte, auf dem der Zeitraum für das Halteverbot definitiv festgeschrieben wäre.

Auch der Bewirtschafter des Parkplatzes, der Immobilienservicebetrieb (ISB), habe laut Recherchen der Zeitung die drei Schilder nicht in Auftrag gegeben.

Grüne Mülltonnen, so fand die Zeitung schließlich heraus, seien der Grund für die Halteverbotsschilder gewesen: Die Stadtreinigung habe nach der Erneuerung des Parkplatzes vor den Buchten größere Mülleimer aufgestellt. Weil diese jedoch oft zugeparkt wurden, konnten die Stadtreiniger die Tonne häufig nicht leeren. Also hätten Mitarbeiter die Schilder aufgehängt – ohne Absprache mit ihrem Abteilungsleiter oder Anmeldung beim ISB angemeldet.

Das Ende der Geschichte: Die Schilder kommen ab. Stattdessen wolle man Farbmarkierungen und ein anderes Schild testen. Gut zu wissen: Weil es sich um einen Privatparkplatz handele, hätten die Schilder ohnehin keine rechtliche Relevanz gehabt, sagte der Umweltbetrieb ISB der Zeitung.