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Arztparkplatz unrechtmäßig ausgewiesen

In Bad Nauheim schilderte ein Zahnarzt einen Parkplatz vor seiner Arztpraxis als „Arztparkplatz“ aus – gleichwohl er dafür keine Rechtsgrundlage hatte und sehr zum Ärger parkplatzsuchender Anwohner und ihrer Gäste.
In der Luisenstraße in der Bad Nauheimer Innenstadt sind freie Parkplätze Mangelware. Detlef Schultz aus Dortmund weiß davon ein Lied zu singen, denn der Dortmunder besucht an Wochenenden häufig seine dort wohnende Freundin. Schultz ärgerte sich bei der Parkplatzsuche auch über einen als „Arztparkplatz“ ausgewiesenen Stellpatz. Weiße Großbuchstaben umrahmt von weißen Balken grenzten diesen von Gehweg und Straßenrand ab. Schultz zweifelte an der Rechtmäßigkeit des „Arztparkplatzes“ und machte sich laut der Wetterauer Zeitung (WZ) schlau: Er recherchierte im Internet und rief schließlich auch bei der Stadtverwaltung an.
Danach wusste Schultz, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) einen „Arztparkplatz“ nicht vorsehe. Das bestätigt auch der Erste Stadtrat von Bad Nauheim, Peter Krank, gegenüber der Zeitung: Vor Jahren seien demnach diese Parkplätze aus der Straßenverkehrsordnung rausgenommen worden. Sie seien auf jeden Fall nicht mehr rechtens.
Auch die Freundin von Detlef Schutz, so wird dieser von der Zeitung zitiert, und andere Anwohner hätten sich schon über den „Arztparkplatz“ gewundert beziehungsweise geärgert. Wer dessen Markierung einfach ignoriert und sein Fahrzeug trotzdem dort abgestellt hätte, hätte nicht selten einen Zettel vorgefunden, der hinter den Scheibenwischer geklemmt gewesen sei. Auf dem Zettel hätte gestanden, dass dies ein Privatparkplatz sei, der nur für den Arzt der Zahnarztpraxis bestimmt sei. Und: Bei erneutem Parkverstoß würde die Praxis das Auto kostenpflichtig abschleppen lassen. Schultz fragte die städtische Straßenverkehrsbehörde in einem Schreiben deshalb, ob dies bereits eine Amtsanmaßung oder gar Nötigung sei. Insbesondere, weil die Zahnarztpraxis in ihrem Hof mehrere Parkplätze hätte – reserviert für Patienten.
Peter Krank erklärte zur Rechtslage, dass solche Arztparkplätze seit Jahren nicht mehr zulässig seien. In Bad Nauheim habe es dem Verkehrsdezernenten zufolge vor etlichen Jahren einige Parkplätze gegeben, die so für einen Arzt reserviert worden waren. Mit dem Strichen des „Arztparkplatzes“ aus der StVO habe die Stadt die entsprechenden Kennzeichnungen nur noch toleriert.
Krank sagte gegenüber der Zeitung, dass die Farbe mehr und mehr verblasst und unleserlich geworden sei, so dass das Problem eines Tages ganz von selbst verschwunden wäre. Anders in der Luisenstraße: Dort sei die Farbe erneuert worden und die Zahnarztpraxis habe zudem ein Parkplatzschild mit dem Zusatz  „Arzt“ an der Grundstücksmauer angebracht. Solche Sonderrechte gäbe es Krank zufolge jedoch nur noch für Ärzte, die häufig Notdienst hätten.
Und so habe Krank die Praxis der Wetterauer Zeitung zufolge schriftlich darauf hingewiesen, dass die Stadt die Erneuerung der Parkplatz-Abgrenzung nicht akzeptieren werde. Außerdem seien die Zahnärzte aufgefordert worden, ihre Zettel, auf denen sie mit Abschleppen drohen, nicht mehr hinter die Scheibenwischer zu klemmen. Das sei definitiv nicht zulässig.
Krank werde den Bauhof veranlassen, die Kennzeichnung des „Arztparkplatzes“ in der Luisenstraße von Bürgersteig und Straße zu entfernen. Das geschehe im Einvernehmen mit der Praxis, die für die Kosten aufkomme, betont der Dezernent gegenüber der Zeitung, nachdem es zu einem Treffen in der Praxis gekommen sei.