Auto beim Abschleppen beschädigt?

Unerlaubt zu parken, kann nicht nur teuer, sondern vor allem auch unbequem werden. Je nach Dringlichkeit der Behinderung kann ein falsch geparktes Fahrzeug kostenpflichtig für den Fahrzeughalter abgeschleppt werden. Das kann sehr teuer werden, denn die Kosten für den Einsatz trägt in vollem Umfang der Halter des Fahrzeuges und muss sein gutes Stück dann auch höchstpersönlich wieder abholen – auf eigene Kosten, versteht sich.

Doch was passiert, wenn das Auto mit ein paar Beulen oder Kratzern mehr als vorher vorgefunden wird? Wer haftet für Schäden, die beim Abtransport aus dem Halteverbot entstanden sind?

Verantwortlich ist immer der, der den Schaden verursacht. Geschieht der Schaden während des Abschleppens, haftet also auch das Abschleppunternehmen. Da dies nicht allzu selten vorkommt, gibt es so genannte Carrier-Versicherungen. Ebenso verhält es sich, wenn der Schaden erst auf dem Gelände des Abschleppunternehmens entsteht – auch in diesem Fall haftet das Unternehmen.

Wichtig, dass Sie den Schaden unverzüglich melden!