Autofenster offengelassen und abgeschleppt?

Autofenster offengelassen und abgeschleppt? Das kann in Chemnitz teuer werden!

 

Ein Chemnitzer wehrt sich derzeit gegen einen Bescheid über 50 Euro Grundgebühren und 364,74 Euro Abschleppkosten, nachdem er zwei Autoscheiben seines Wagens offengelassen hatte, als er morgens parkte. Wir haben die ganze Geschichte des Pendlers für Sie.

 

Der Chemnitzer Jörg H. pendelt zur Arbeit. An einem Tag im Juni kehrte er nach der Spätschicht zum Parkplatz im Neefepark zurück, um mit seinen Pendlerkollegen in sein morgens dort abgestelltes Auto zu steigen und dem wohlverdienten Feierabend entgegen zu fahren.

Doch der Wagen von Jörg H. stand um 23 Uhr nicht mehr auf dem Parkplatz. Nach ergebnisloser Suche entschied die Gruppe, die Polizei anzurufen, um den Autodiebstahl zu melden. Der diensthabende Beamte informierte Jörg H. darüber, dass sein Wagen sichergestellt worden sei, um ihn als Eigentum zu schützen. Demnach habe die Polizei den Wagen mit zwei geöffneten Fensterscheiben vorgefunden, so dass man dort hätte hereingreifen können. Da sich nach einem Ausruf der Polizei auf dem Parkplatz der Fahrzeughalter nicht meldete – Jörg H. arbeitete zu diesem Zeitpunkt – sei der Wagen abgeschleppt worden.

Am Telefon nannte der Beamte Jörg H. die Adresse des entsprechenden Abschleppdienstes. Doch in Schlosschemnitz fanden Jörg H. und der ihn begleitende Kollege den Wagen nicht. Ein weiterer Anruf bei der Polizei führt dann zum tatsächlichen Verwahrungsort des Autos – ganz in der Nähe des ursprünglichen Parkplatzes im Neefepark. Gegen Mitternacht konnte sich Jörg H. mit seinem Wagen endlich auf den Heimweg machen. So weit, so gut – die Geschichte geht noch weiter:

Mehrere Wochen nach der nächtlichen Autosuche schickte die Polizei Jörg H. eine Rechnung: Er sollte 414,74 Euro bezahlen: 50 Euro Grundgebühr plus 364,74 Euro Abschleppkosten. Das verweigerte der Chemnitzer. Er schaltete einen Anwalt ein und widersprach dem Bescheid, insbesondere der Rechnungshöhe. Jörg H. stellte vor allem deren Verhältnismäßigkeit in Frage.

Die Freie Presse online schreibt, dass ihr die Chemnitzer Polizei das Zusenden des Bescheids an Jörg H. bestätigt habe. Aber weil der Mann diesem widersprochen hätte und das Verfahren laufe, könne sich die Polizei nicht weiter dazu äußern. Wobei der Polizeisprecher gegenüber der Zeitung betont habe, dass eine solche Vorgehensweise legitim sei.

Interessant: Dem Bericht zufolge hätte die Polizeisprecherin Jana Ulbricht wenige Tage zuvor erklärt, dass viele Autofahrer nicht wüssten, dass sie eine Ordnungswidrigkeit begingen, wenn sie die Autoscheiben ihres Wagens offenließen. Das tat Ulbricht in Bezug auf einen Bericht der Zeitung über eine Rentnerin, die ihr Fahrzeug mit einer offenen Scheibe habe stehen lassen. Woraufhin sich die Polizei bei der Frau gemeldet und die Ordnungswidrigkeit mit 15 Euro geahndet hätte.