Autopanne: Welcher Schutzbrief verspricht welche Hilfe?

Für den Fall, dass man mal mit seinem Auto liegen bleibt und abgeschleppt werden muss, versprechen Anbieter von Schutzbriefen wie ADAC & Co. Hilfe. Doch braucht man solch einen Schutzbrief tatsächlich – und falls ja, von welchem Anbieter kommt die beste Hilfe?
Laut einem Bericht des WDR testen Fachzeitschriften und Verbraucherschützer wie die Stiftung Warentest regelmäßig sogenannte Schutzbriefe für Fahrzeuge. Und kämen dabei Großteils zu dem Schluss, dass es „preiswertere Alternativen zum ADAC“ gebe, wenn Verbraucher „vor allem Wert auf das ‚kostenlose‘ Abschleppen und die Pannenhilfe“ legten. Wer also den passenden Schutzbrief suche, sollte deshalb vorher wissen und prüfen, welche Risiken abzudecken seine und was man benötige.

 

Schutzbrief von der eigenen Versicherung gegen Aufpreis

So sei der Schutzbrief Bestandteil so mancher Versicherungstarife. Deshalb solle man unbedingt auch die eigene Kfz-Versicherung danach fragen. Und selbst wenn das nicht der Fall sein sollte, lohne sich die Nachfrage: Denn einige Versicherer böten dem WDR zufolge einen Schutzbrief an, wenn man bereit sei, dafür einen Aufpreis zu zahlen. Es käme dann auf den Versicherungstarif an, den man hätte – der Aufpreis für den Schutzbrief läge zwischen fünf und vierzig Euro im Jahr, schreibt der WDR. Das hieße demnach: Ist die Versicherung recht üppig ausgelegt, kostet der zusätzliche Schutzbrief vergleichsweise wenig. Oder andersrum: Deckt die Versicherung nur Grundlegendes (preiswertester Haftpflichttarif), kostet der Schutzbrief entsprechend mehr.

Schutzbrief von anderen Automobilclubs

Wohin die Tester auch schauen, die Konkurrenz des ADAC, sei es nun der ACE, AVC, ARCD, BAVC, KS  oder VCD, biete laut WDR gleichfalls Schutzbriefe an – die alle weniger Gebühren pro Jahr kosteten als vom ADAC.
Autohersteller bieten Mobilitätsgarantie inklusive Abschleppen im Pannenfall
Ebenfalls beachtenswert sei dem WDR zufolge die Tatsache, dass die Hersteller einem beim Kauf eines Neuwagens beziehungsweise Jahreswagens eine sogenannte Mobilitätsgarantie böten. Die garantiere ein Abschleppen im Pannenfall. Hinzu käme, dass der während der Reparatur des Autos genutzte Leihwagen kostenlos zur Verfügung gestellt werde. Gut zu wissen: Die Mobilitätsgarantie sei laut WDR auf die Garantiezeit des Fahrzeugs beschränkt und gelte nur, wenn man den Wagen in Vertragswerkstätten warten ließe.

Alles, nur nicht ADAC? Von wegen!

Das klingt jetzt, als könne man für den Notfall gut und gerne auf den ADAC verzichten. Doch der habe laut WDR immerhin das größte Pannenhelfer-Netz. Laut eigenen Angaben seien rund 6.800 ADAC-Pannendienstwagen unterwegs, davon 1.800 ADAC-eigene und der Rest als Partner im Auftrag des ADAC.
Es mag auf den ersten Blick vielleicht keine Rolle spielen, ob man nun Hilfe aus ADAC-Händen oder von ADAC-Partnern bekommt: Hauptsache abgeschleppt, oder? Ganz so einfach ist die Sache dann doch nicht. Wie der WDR schreibt, ist im Falle eines Schadens, der beim Abschleppen entstand, trotz ADAC-Mitgliedschaft nicht der ADAC der Ansprechpartner, sondern eben der in seinem Auftrag handelnde Partner-Dienstleister, also die beauftragte Abschleppfirma. Denn der Vertrag käme als „Vertrag zu Lasten Dritter“ vor Ort zwischen Autobesitzer und Abschleppunternehmer zustande – der ADAC vermittle demnach nur und zahle. Wenn man dann noch weiß, dass Abschleppunternehmer einen recht hohen juristischen Schutz genießen, dann liefe es laut Urteil des Bundesgerichtshofes im Schadensfall „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit darauf hinaus“, dass man belegen können müsste, dass der Abschlepper auch tatsächlich der Schadensverursacher sei. Sowas könne langwierig und teuer werden.
http://www1.wdr.de/verbraucher/freizeit/auto-schutzbrief-100.html