Beim Abschleppen abgezockt: Mitarbeiter von Gericht verurteilt

 

Der Mitarbeiter eines Abschleppunternehmens zockte Kunden in Notlage ab. Mit seinem Trick zog er elf Mal Verbraucher über den Tisch – dann flog er auf. Jetzt verurteilte ihn das Amtsgericht Erlangen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Sein Arbeitgeber schmiss den Abzocker raus.

 

Das Amtsgericht Erlangen verurteilte den Angeklagten, der laut einem Online-Bericht der Nordbayerischen Nachrichten Herzogenaurach/Höchstadt unter anderem in Höchstadt, Großenseebach, Gremsdorf, Lonnerstadt und Wachenroth unterwegs gewesen sei – betraut mit Aufgaben wie

  • Abschleppen,
  • Reifenwechsel
  • oder Batterien überbrücken.

Die Kunden der vor Gericht behandelten Fälle hatten entweder den ADAC-Service oder den Service ihrer Versicherung um Hilfe gebeten. Die Dienstleistungen sollten die Kunden laut dem Zeitungsbericht nichts kosten.

Der 38-jährige Mitarbeiter eines Abschlepp-Unternehmens hatte mehr als die Hilfe im Notfall im Sinn: Er wollte offensichtlich Kasse machen. Die Zeitung schreibt, dass er hier mal 30 Euro für den Reifenwechsel, da mal 50 Euro für den Abschleppservice verlangt hätte, die die Kunden als von ihm Eigenleistung genannte Kosten aufzubringen hätten. Wenn die Geschädigten den von dem Angeklagten genannten Geldbetrag nicht in bar dabei hatten, habe dieser sich herunterhandeln lassen. Das Geld habe er in seine eigene Tasche gesteckt.

Die Abzockerei beim Abschleppen hätte der Zeitung zufolge elf Mal gut funktioniert. Innert vier Monaten habe sich der Angeklagte damit 438 Euro erzockt. Dann habe sich einer der abgezockten Kunden bei seiner Versicherung beschwert. Und ein anderer Autofahrer habe das Misstrauen des Abschleppunternehmers geweckt, als er von diesem nach den Kosten für eine eigentlich kostenfreie Dienstleistung gefragt worden sei. Vor Gericht sagte der Arbeitgeber des Angeklagten aus, dass man sofort begonnen habe, zu recherchieren.

In Telefonaten mit Kunden sowie bei einer großangelegten schriftlichen Befragung sei dann herausgekommen, dass der Angeklagte betrogen hatte. Er sei seinen Job sofort losgeworden und lebe der Zeitung zufolge jetzt von Hartz IV.

Der Richter des Amtsgerichts Erlangen, Wolfgang Pelzl, begründete sein Urteil – eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, die auf Bewährung ausgesetzt wurde – damit, dass der geständige Angeklagte das Vertrauen seiner Kunden missbraucht habe: „Der Geldschaden ist relativ niedrig, der Vertrauensschaden aber ist hoch“. Mit diesen Worten zitiert die Online-Zeitung den Richter.