Bürokratie beim Umzug – so behalten Sie den Überblick

Ein Umzug bedeutet nicht nur Kisten und Möbel schleppen, sondern zieht vor allem auch viel Papierkram nach sich. Doch für Bürokratie bleibt oft nur wenig Zeit. Wer sich rechtzeitig vor dem Umzug um eine vernünftige Organisation kümmert, kann stressfreier umziehen. Daher haben wir hier eine kleine Übersicht zusammengestellt, wie der Umzug ohne viel Aufhebens über die Bühne geht.

Kündigung der alten Wohnung

Der erste Schritt zur neuen Wohnung führt immer über die Kündigung des alten Mietvertrages. Grundsätzlich gilt für den Mieter eine Frist von drei Monaten.  Spätestens am dritten Werktag des neuen Monats muss die Kündigung beim Vermieter vorliegen – es sei denn es liegt ein Kündigungsverzicht vor. Eine solche Regelung muss aber für beide Parteien gleichermaßen gelten und darf nicht länger als vier Jahre dauern.

Meldung beim Finanzamt
Wenn Gewerbetreibende oder Freiberufler umziehen, müssen sie die Verlegung ihres Sitzes innerhalb eines Monats dem neuen Finanzamt melden. Privatpersonen geben ganz einfach und unkompliziert ihre nächste Steuererklärung beim neuen Finanzamt ab.

Mietkaution

Eine Hilfe für die Umzugskosten ist natürlich immer auch die Mietkaution, die für die alte Wohnung hinterlegt wurde. Lief die Wohnungsübergabe glatt, ist der Vermieter verpflichtet die Kaution ohne Verzögerung zurückzuzahlen. Die neue Kaution wird allerdings dann auch erst bei Mietbeginn fällig, nicht etwa schon bei Unterzeichnung des Mietvertrages.

Verträge

Machen Sie sich am besten bereits vor dem Umzug eine Liste an Verträgen. Manche davon können durch den Umzug vielleicht gekündigt werden, andere Vertragspartner brauchen nur eine Mitteilung mit Ihrer neuen Adresse und in anderen Fällen ändert sich vielleicht sogar der Vertrag durch den Wechsel des Wohnortes.

  • Eine Kündigung empfielt sich bei allen lokal begrenzten Verträgen wie Clubmitgliedschaften, Fitnessstudio, Videothek oder Sportverein
  • Eine Änderung kommt bei Versicherungen in Frage wie z.B. der KfZ-Versicherung, wenn Sie in eine Stadt mit einer anderen Risikobewertung umziehen. Eine Gebäudeversicherung zieht grundsätzlich nicht mit um, sondern überträgt sich auf den neuen Bewohner des Eigentums.
  • Besonders frühzeitig sollten Strom-, Telefon- und Internetanbieter informiert werden, wenn Sie beabsichtigen diese beim Umzug weiter in Anspruch zu nehmen.
  • Eine einfache Adressänderung reicht meistens bei Mobilfunkanbietern oder personenbezogenen Verträgen wie Kranken- oder Haftpflichtversicherung.

Wir wünschen viel Erfolg beim Umzug!