Das müssen Sie zum Falschparken im Ausland wissen

 

Wer mit seinem Fahrzeug innerhalb der EU unterwegs ist, sollte die wichtigsten Parkregeln kennen, um nicht falsch zu parken und dafür zur Kasse gebeten zu werden. Hier kommen die wichtigsten Parkregeln für die EU-Länder Italien, die Niederlande, Spanien, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Belgien und Dänemark. Los geht’s!

 

Die Rechtslage bei Parkverstößen innerhalb der Europäischen Union (EU) ist seit 2010 klar geregelt: Bußgelder für Parkverstöße in der EU dürfen vollstreckt werden – ein Ignorieren der Strafzettel hat demnach Folgen. Grundsätzlich wird Autofahrern geraten, Strafen möglichst schnell zu bezahlen, manche Staaten bieten sogar Rabatte für Schnellzahler – das schreibt das Onlineportal motor-talk.de hier.

Die folgende Übersicht zeugt die wichtigsten Parkregeln der genannten Länder – die über die selbst erklärenden Hinweise zum Parken hinaus gehen:

 

Falschparken in Italien – das müssen Sie wissen

 

Das ist beim Parken in Italien üblich:

  • Parkplatz für andere reservieren,
  • Parken in der zweiten Reihe, auch wenn’s offiziell verboten ist,
  • Notiz hinter der Scheibe des (falsch) geparkten Autos mit Hinweis zur Erreichbarkeit des Fahrzeugführers (Adresse, Handynummer)

 

Besondere Parkregeln in Italien:

  • blaue Linien parallel zum Bordstein: Parken mit Parkschein oder Parkscheibe
  • gelbe Linien: Behindertenparkplatz
  • rosafarbene Linien: Parkplätze für Schwangere oder Eltern mit Kleinkindern
  • weiße Linien: Parkplatz für alle, gegebenenfalls mit Zeitbeschränkung

 

Strafen für Falschparker in Italien:

  • fehlender Parkschein in blauer Zone: 41 Euro Strafe
  • außerhalb vorgeschriebener Parkzeit parken: 335 Euro Strafe

 

Falschparken in den Niederlanden – das müssen Sie wissen

 

Das ist beim Parken in den Niederlanden üblich:

  • gesonderte Parkplätze nur für Pkw oder nur für Fahrräder und teils für Motorräder
  • reservierte Parkplätze für Anwohner oder Fahrgemeinschaften

 

Besondere Parkregeln in den Niederlanden:

  • gelbe oder schwarz-weiße Bordsteinkante: Parkverbot

 

Strafen für Falschparker in den Niederlanden:

  • unerlaubtes Parken oder Parken ohne Parkschein: 62 Euro

 

Falschparken in Spanien – das müssen Sie wissen

 

Das ist beim Parken in Spanien üblich:

  • Parken in zweiter Reihe mit blinkenden Warnblinkern

 

Besondere Parkregeln in Spanien:

  • gelbe Bordsteine und/oder gelbe Linie neben Bordstein: absolutes Halteverbot, gegebenenfalls mit Einschränkungen
  • blaue Linien: gebührenpflichtiges Parken
  • grüne Linien: Anwohnerparkzone
  • Erweiterungen bei Halteverbotsschildern:
    • I = Halteverbot an ungeraden Tagen des Monats
    • II= Halteverbot an geraden Tagen des Monats
    • kleine 1-15 oder 16-31 zeigen Monatshälfte mit Halteverbot an

 

Strafen für Falschparker in Spanien:

  • zu langes Parken: 80 Euro
  • Parken im Halteverbot, an Bushaltestellen oder auf der falschen Straßenseite: 200 Euro

 

Falschparken in Großbritannien – das müssen Sie wissen

 

Das ist beim Parken in Großbritannien üblich:

  • in London gilt eine Innenstadt-Maut: Ist der per se gebührenpflichtige eigene Wagen älter als 12 Jahre, zahlt man eine höhere Mautgebühr. Je später Sie die Maut zahlen, desto höher wird sie. Zahlen Sie keine Maut, hagelt es eine Strafe in Höhe von 195 Britischen Pfund.

 

Besondere Parkregeln in Großbritannien:

  • gelbe oder rote Doppellinie: Parkverbot
  • gelbe einfache Linie: Besitzer von Behindertenparkausweisen dürfen 3 Stunden parken, Lieferanten dürfen zum Liefern 20 bis 40 Minuten halten, alle anderen 3 Minuten

 

Strafen für Falschparker in Großbritannien:

  • Parken im Halteverbot: 60 bis 70 Britische Pfund – wer innert 14 Tagen zahlt bekommt 50 Prozent Rabatt auf die Strafgebühr

 

Falschparken in Frankreich – das müssen Sie wissen

 

Das ist beim Parken in Frankreich üblich:

  • In Paris: Parallelparken und „schiebende“ Parallelparker – Achtung: Lackschäden!

 

Besondere Parkregeln in Frankreich:

  • Blaue Linien: 1 Stunde kostenlos parken
  • Ähnlich erweiterte Beschilderung wie in Spanien (siehe oben)

 

Strafen für Falschparker in Frankreich:

  • Falschparken: 35 bis 135 Euro Strafe; wird die nicht innert 3 Monaten bezahlt, steigt die Gebühr auf 75 bis 175 Euro und eine Fahrzeugbeschlagnahmung droht

 

Falschparken in Belgien – das müssen Sie wissen

 

Besondere Parkregeln in Belgien:

  • Parken in mindestens 16 Meter Entfernung zu Haltestellen und Bahnübergängen
  • weißes Dreieck auf der Spitze stehend mit rotem Rand: stark befahrene Straße = von 7 bis 7:30 Uhr und von 16 bis 18 Uhr: Halteverbot – Achtung: Gegebenenfalls extra Schilder mit Hinweis auf andere Zeiten!
  • Halteverbote für bestimmte Tage im Monat
  • gelbe Markierung auf Bordstein oder Straße: Halteverbot
  • blaue Striche: zeitlich begrenztes Parken erlaubt

 

Strafen für Falschparker in Belgien:

  • variieren von Kommune zu Kommune

 

Falschparken in Dänemark – das müssen Sie wissen

 

Besondere Parkregeln in Dänemark:

  • mindestens im Abstand von 10 Metern zu Kreuzungen parken (Markierung beachten: gelbe Dreiecke)
  • mindestens im Abstand von 5 Metern zu Zebrastreifen, Straßenecken oder Radwegen parken
  • mindestens im Abstand von 12 Metern zu Bushaltestellen parken

 

Strafen für Falschparker in Dänemark:

  • Parken ohne vorgeschriebene Parkscheibe: 69 bis 80 Euro Strafe
  • zu langes Parken: 70 Euro