Dein Freund und Helfer: Wer haftet bei Umzugsschäden?

Wer beim Umziehen Kosten sparen möchte, der holt sich Verwandte, Freunde und Bekannte als Umzugshelfer dazu. Doch wer haftet wofür, wenn am Umzugstag das ein oder andere zu Bruch geht? Diese Frage beantworten wir hier.

Sie oder Ihre nicht professionellen Umzugshelfer tragen die Spülmaschine aus der alten Wohnung in die neue und zerschrammen dabei die Wand im Treppenhaus? Dann müssen Sie als noch oder schon Mieter beim alten oder neuen Vermieter für den entstandenen Schaden aufkommen, schreibt das Online-Magazin cash-online.de. Und zwar unabhängig davon, ob Sie oder Ihre Helfer die Maschine getragen haben. Eine private Haftpflichtversicherung würde diesen Fall regeln.

Sie oder Ihre Helfer haben das Umzugsgut nicht sachgemäß gesichert, so dass sich zum Beispiel eine nicht ordentlich verschlossene Schranktür beim Transport des Möbelstücks öffnet, einer Ihrer Helfer sich die Hand klemmt, seine Wunde im Krankenhaus behandelt werden muss und der Verletzte wochenlang nicht arbeiten kann?

In diesem Fall werde sich die Krankenkasse die Behandlungskosten und der Arbeitgeber die Kosten für die Lohnfortzahlung vom Unfallverursacher zurückholen, schreibt cash-online weiter. Außerdem könne der Geschädigte Schmerzensgeld verlangen: Schutz davor böte Ihnen und Ihren Helfern eine private Haftpflichtversicherung. Diese würde demnach auch greifen, wenn einem Ihrer nicht professionellen Umzugshelfer aus dem Freundeskreis beim Tragen etwas zu Bruch ginge.

Spätestens dann, wenn Ihre ersten Umzugskartons in der neuen Wohnung landen, sollten Sie Ihren Hausratversicherer informieren, empfiehlt cash-online. Dauere ein Umzug länger, bestünde häufig ein Versicherungsschutz für zwei bis drei Monate für beide Wohnungen. Falls abgeschlossen, würde aber auch Ihr Unterversicherungsschutz mit umziehen. Das heiße, dass der Versicherer im Schadenfall nicht prüfe, ob eine Unterversicherung bestehe und er bei einem Totalschaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme Schadensersatz leiste.

Die Frage sei laut cash-online, ob die Versicherungssumme im Schadenfall in der neuen Wohnung noch ausreiche? Schließlich würden bei einem Umzug häufig neue Möbel oder Hausgeräte gekauft, die den Wert des Hausrats erhöhen würden. Selbst bei gleicher Wohnungsgröße sei demnach die alte Versicherungssumme vielleicht nicht mehr hoch genug. Hier sei ein Gespräch mit dem Hausratversicherer ratsam, um die Versicherung upzudaten. Wichtig: Ein Elementarschadenschutz ziehe niemals mit um. Diese Zusatzversicherung müssten Sie nach dem Umzug neu abschließen.