Die Polizei Hamburg informiert: Halteverbotszonen einrichten

Die Hamburger Behörde für Inneres hat einen Onlineratgeber zum Thema Halteverbotszonen in Hamburg herausgegeben, um über Regeln und Bedingungen zum Aufstellen privater temporärer Verkehrsschilder zu informieren.

Besonders interessant sind hier die einzuhaltenden Fristen und die Kontaktmöglichkeiten für diejenigen, die die Schilder lieber eigenhändig aufstellen und selbst beantragen wollen, beispielsweise weil sie ohnehin noch Behördengänge im Zusammenhang mit dem Umzug zu erledigen haben.

Hier eine kurze Zusammenfassung:

  • Die Erlaubnis zur Einrichtung einer Haltverbotzone (HVZ) erhalten Sie von der Straßenverkehrsbehörde. Die Straßenverkehrsbehörden sind in den Hamburger Polizeikommissariaten angesiedelt.
  • Von Ihnen benötigte Angaben und Antragstellung:
    Vor- und Zunamen
    die neue Adresse
    eine Telefonnummer für Rückfragen
    eine Faxnummer (wenn vorhanden)
    Örtlichkeit (Straße und Hausnummer), an der die HVZ eingerichtet werden soll
    den Tag Ihres Umzugs
    den benötigten Zeitraum (z.B. 08:00 – 12:00 Uhr)
  • Die Länge der HVZ richtet sich nach Ihrem Fahrzeug. Ein 7,5 t Lkw mit Ladebühne benötigt ca. 12m, ein Mercedes-Sprinter etwa 8 m.
    Bei anderen Fahrzeugen bedenken Sie bitte, dass Sie genügend Platz auch hinter dem Fahrzeug zur Verfügung haben müssen.
  • Übermitteln Sie bitte Ihren Antrag persönlich oder schriftlich per Post bzw. Fax rechtzeitig, spätestens 1 Woche vor dem geplanten Umzugstermin an das zuständige Polizeikommissariat.
  • Zwischen dem Aufstelltag der Verkehrsschilder für eine HVZ und dem möglichen Abschlepptag müssen volle 3 Tage liegen (Beispiel: geplanter Umzug am Samstag = Aufstellen der Verkehrsschilder spätestens am Dienstag).
  • Die Aufstellung der Verkehrszeichen darf erst nach Erhalt der Genehmigung erfolgen. Die Rechnung (im Regelfall zwischen 20 und 125 €) für die behördliche Genehmigung erhalten Sie meist erst mehrere Wochen nach Ihrem Einzug.
  • Sollte sich auf dem von Ihnen benötigten Platz ein „absolutes Haltverbot“ befinden, benötigen Sie für das Abstellen Ihres Fahrzeugs eine „Ausnahmegenehmigung“. Diese erhalten Sie auf Antrag ebenfalls vom zuständigen Polizeikommissariat.
  • Ganz wichtig:
    Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken.
    Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.

 

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Stadt Hamburg:   http://www.hamburg.de/navigation-halteverbotszone/