Gute Nachrichten für umziehende Arbeitnehmer: Wer berufsbedintgt seine Wohnung wechselt und dadurch gezwungen ist über mehrere Monate hinweg zwei Wohnungsmieten zu zahlen, kann er die Miete für die Zweitwohnung steuerlich unbegrenzt als Werbungskosten absetzen. So entschied kürzlich der Bundesfinanzhof in München.
Dies soll vor allem diejenigen Wohnungswechsler entlasten, die besonders kurzfristig in den Umzug gedrängt werden und somit Ein- und Auszug nicht immer optimal synchronisieren können. Dadurch erhält die neue Arbeit Vorrang und der Arbeitnehmer wird durch die Doppelmiete nicht in seiner Jobwahl eingeschränkt.
Dieses Urteil ist auf einen Fall zurückzuführen, bei dem ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen zum 1. Dezember in eine 165 Quadratmeter große Wohnung umzog, während seine Familie ihm in einem Abstand von zwei Monaten nachfolgte. Aus diesem Anlass gab der Mann in der Steuererklärung die Miete für die Monate, in der doppelt Miete gezahlt wurde – also von Dezember bis Februar -, die zusätzlichen Mietkosten als Werbungskosten an. Das Finanzamt bewilligte dies nur teilweise.
Der Bundesfinanzhof sah die Sachlage anders und gestand dem Mann in unbegrenzter Höhe die Werbungskosten zu, da die neue Wohnung vom Zeitpunkt des Umzuges an als gemeinsame Familienwohnung vorgesehen war und lediglich die Umstände dafür sorgten, dass diese nicht fristgerecht verlassen werden konnte. Als Umzugszeitpunkt begrenzte das Gericht den Tag, an dem die alte Wohnung gekündigt wurde.
(BFH, Az. VI R 2/11).