Fahrzeugpapiere beim Umzug umschreiben

Häufig vergessen: nicht nur der Personalausweis muss nach dem Umzug mit der neuen Adress ausgestattet werden, sondern auch in den Fahrzeugpapieren aller auf den Umziehenden zugelassenen Fahrzeuge muss die neue Anschrift eingetragen werden. Dafür ist es in den meisten Fällen notwendig sich neue Papiere aushändigen zu lassen – im Fahrzeugbrief hingegen reicht ein einfacher neuer Eintrag.

Fahrzeughalter müssen in Deutschland ihr Fahrzeug im Zulassungsbezirks des Hauptwohnsitz anmelden. Das Fahrzeug kann nicht am Nebenwohnsitz zugelassen werden. Die Änderung der Adresse führt das zuständige Verkehrsamt durch.

Zum Anmelden braucht man folgende Unterlagen:

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Der Prüfbericht der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Die aktuelle Versicherungsbestätigung