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Falschparken Teil 1: Mit diesen Kosten ist zu rechnen!

Was kostet Falschparken? Was kostet das Falschparken vor oder in einer Feuerwehrzufahrt? Was kostet das Falschparken auf Geh- und Radwegen? Wann gibt es Punkte wegen Falschparken? Diese und noch mehr Fragen beantworten wir in diesem Beitrag.

Wer gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt und dabei erwischt wird, der muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Wir erklären im Folgenden, was das Falschparken kostet. Laut dem deutschen Verkehrsrecht sind fürs Falschparken folgende Bußgelder veranschlagt:

  • Wer an unübersichtlichen Straßenstellen, in scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen, in Bereichen von fünf Metern vor beziehungsweise zehn Metern nach Lichtzeichen oder im Halteverbot parkt, muss mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen. Wird länger als eine Stunde so falsch geparkt und/oder dabei der Verkehr behindert, steigt das Bußgeld auf 55 Euro.
  • Für das Falschparken auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen ist ebenfalls ein Bußgeld von 55 Euro fällig. Wird länger als eine Stunde so falsch geparkt oder der Verkehr behindert, steigt das Bußgeld auf 70 Euro und es gibt einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. 80 Euro Bußgeld kostet es, wenn man nicht nur falsch auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen parkt, sondern das auch für länger als eine Stunde tut und dabei den Verkehr behindert, gefährdet. Zudem gibt’s dafür einen Punkt in Flensburg. Kommt es aufgrund des Falschparkens auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen gar zu einer Sachbeschädigung ist ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zu zahlen.
  • Wer an einer engen Stelle parkt und damit Rettungsfahrzeuge behindert, sie also am Durchkommen behindert, der muss ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro blechen und kassiert einen Punkt in Flensburg.
  • Fürs Parken vor oder in einer Feuerwehrzufahrt ist ein Bußgeld von 55 Euro fällig. Werden damit die Einsatzfahrzeuge behindert steigt das Bußgeld auf 100 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg.
  • Falsches Parken auf einer Sperrfläche kostet 25 Euro Bußgeld. Gleiches gilt auch dann, wenn damit der Straßenverkehr behindert wird. Dauert das Falschparken auf der gesperrten Fläche länger als 15 Minuten, steigt das Bußgeld um fünf Euro auf 30 Euro. Wird dabei auch noch der Verkehr behindert, sind noch einmal fünf Euro mehr an Bußgeld zu zahlen.
  • Auch das Parken in zweiter Reihe wird mit Bußgeldern geahndet. 55 Euro sind dafür zu zahlen. Wird zudem der Verkehr behindert, steigt das Bußgeld auf 80 Euro und in Flensburg wandert ein Punkt auf die eigene Akte. Gefährdet man falsch in zweiter Reihe parkend auch noch den Verkehr, sind 90 Euro Bußgeld fällig und in Flensburg wird einem ein Punkt in die Akte eingetragen. Kommt es aufgrund des Falschparkens in zweiter Reihe zu einer Sachbeschädigung, steigt das Bußgeld auf 110 Euro und auch der Punkt in Flensburg ist einem sicher. Steht das falsch geparkte Fahrzeug länger als 15 Minuten in der zweiten Reihe, ist man um 85 Euro Bußgeld ärmer und um einen Punkt in Flensburg reicher. Wird in der Viertelstunde auch noch der Verkehr behindert, steigt das Bußgeld auf 90 Euro.

Mit dem Online-Bußgeldrechner für das deutsche Verkehrsrecht, der sich interaktiv nutzen lässt, kann man jederzeit aktuelle Bußgelder fürs Falschparken online berechnen.