Was kostet das Falschparken auf der Autobahn oder im Halteverbot? Wie hoch fällt das Bußgeld fürs Falschparken auf einer Bushaltestelle aus? Und mit welcher Bußgeldhöhe ist zu rechnen, wenn man falsch auf einem E-Parkplatz parkt? Die Antworten auf diese Fragen liefert der dritte Teil unserer kleinen Serie zu den Kosten vom Falschparken.
Es gibt gute Gründe, warum Gesetze und Vorschriften den Straßenverkehr regeln und dort für Ordnung sorgen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert detailliert, was Falschparken heißt und mit welchen Konsequenzen in Form von Bußgeldern und Strafpunkten in der sogenannten Verkehrssünderdatei in Flensburg zu rechnen ist. Der vorliegende dritte Teil unserer Artikelreihe zu den Kosten vom Falschparken klärt genau darüber auf.
- Wer sein Fahrzeug im sogenannten Fahrraum von Schienenfahrzeugen parkt, also Straßen- und Eisenbahn, der parkt laut Gesetz falsch. Und muss dafür ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro zahlen. Wird dabei auch noch der zugehörige Verkehr behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 70 Euro und es gibt dazu auch einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei.
- Auch der/diejenige, der/die sein/ihr Auto auf einer Autobahn oder einer Kraftfahrstraße, also einer landläufig auch Schnellstraße oder Schnellverkehrsstraße genannten Straße parkt, verstößt damit gegen die StVO. Der Verstoß wird mit einem Bußgeld von ebenfalls 70 Euro und einem Strafpunkt in Flensburg geahndet.
- Für das Falschparken an Stellen, an denen das Halten verboten ist, gibt’s laut Verkehrsordnung ein Knöllchen von 25 Euro. Wird beim Falschparken dort auch noch der Verkehr behindert oder bleibt das Fahrzeug dort länger als eine Stunde falsch geparkt, steht ein höheres Bußgeld auf dem Strafzettel: 40 Euro. Mit noch einmal 10 Euro Bußgeld mehr (50 Euro) muss rechnen, wer das Gefährt länger als eine Stunde im Halteverbot stehen lässt und zugleich den Verkehr behindert.
- Sie sind nicht berechtigt, auf einem Bussonderfahrstreifen oder an einer Bushaltestelle zu parken? Dann lassen Sie es besser: Denn sollten Sie das trotzdem tun, wird das Vergehen mit einem hohen Bußgeld von 55 Euro geahndet. Das steigt sogar noch, wenn Sie dort den Verkehr behindern oder länger als drei Stunden falschparken (70 Euro Bußgeld). Höher noch wird die Strafe, wenn Sie den Verkehr gefährden, länger als drei Stunden behindern oder länger als drei Stunden gefährden (80 Euro Bußgeld). Kommt es gar zu einer Sachbeschädigung infolge des (auch länger als drei Stunden dauernden) Falschparkens, liegt das Bußgeld bei 100 Euro.
- Für ein unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrische Fahrzeuge (E-Fahrzeuge) oder auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge sind jeweils 55 Euro Bußgeld zu blechen.
- Gut zu wissen: Auch das Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer beim Ein- und Aussteigen zieht eine Geldstrafe nach sich: 40 Euro. Kommt es sogar zu einer Sachbeschädigung beträgt das Bußgeld 50 Euro.
Das Internet bietet Ihnen einen Online-Bußgeldrechner für das deutsche Verkehrsrecht, den Sie interaktiv nutzen können, um aktuelle Bußgelder fürs Falschparken online berechnen zu lassen.