Frech: Der eigene Stellplatz immer zugeparkt!

Da denkt man, mit einem eigenen gemieteten Stellplatz sei man eine Sorge dauerhaft los. Von wegen, Banane. Falls sich doch ein dreister anderer Autofahrer auf den eigenen Parkplatz stellt, sind dem rechtmäßigen Eigentümer des Stellplatzes fast die Hände gebunden.

Sich dahinterzustellen, also „Zuparken“ , kann als Nötigung ausgelegt werden, und die Polizei auf den Plan rufen.

Den Falschparker Abschleppen zu lassen ist grundsätzlich möglich, jedoch von Privatgrund immer per Vorkasse vom Auftraggeber! Auf diesen Kosten bleibt man doch häufig sitzen, wenn der Abgeschleppte raffiniert ist, und das Fahrzeug vielleicht gar nicht auf ihn zugelassen ist.

Bei Streitigkeiten um „mein oder dein Parkplatz“ kommt die Polizei eher nicht. Nur, wenn Beleidigung, Nötigung oder Bedrohung mit ins Spiel kommen – und dann wird auch durchgegriffen, unabhängig, wessen Stellplatz das ist.

Als cholerischer Parkplatzbesitzer hat man also schlechte Karten.

Übrigens lohnt es sich auch, in der eigenen Rechtsschutzversicherung einmal nachzulesen, ob diese in Parkstreitigkeiten überhaupt die Gerichts-  und Verfahrenskosten übernimmt. Häufig ist das nicht der Fall!

Also lieber nicht klagen, aufregen, schimpfen und ausrasten, auf den Kosten bleibt man höchstwahrscheinlich sitzen und hat noch eine Klage am Hals.  Ruhe bewahren, woanders parken und sofort im Baumarkt einen Poller oder Klappbügel kaufen und montieren. Aber auf dem Parkplatz, nicht davor…