Gehwege von nassem Laub freihalten

Hausbesitzer müssen nasses, rutschiges Laub auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück entfernen um eventuelle Stürze von Fußgängern zu vermeiden. Die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund Deutschland weist darauf hin, dass die Verkehrssicherungspflicht den Eigentümer nicht nur im Winter bei Schneefall treffe. Werde das Laubfegen Dritten übertragen, muss der Eigentümer das überwachen. Die genauen Reinigungspflichten sind in der Satzung der jeweiligen Gemeinde nachzulesen. Das Laub von Bäumen, die an der Straße stehen, wird dagegen von der örtlichen Straßenreinigung beseitigt. Hauseigentümer müssen allerdings dafür sorgen, dass das Laub zu Haufen zusammengefegt wird, damit Straßenrinnen und Gullys nicht verstopfen. Stammt das Laub von Bäumen auf dem eigenen Grundstück, muss es auch hier entsorgt werden – beispielsweise als Kompost oder als Frostschutz für andere Pflanzen.

Quelle: Lausitzer Rundschau