Gut gerüstet – Halteverbot für den Gerüstbau

Baugerüste bieten oftmals die einzige Möglichkeit, um gut gesichert und bequem über längere Zeit an einer Außenwand oder Hausfassade zu arbeiten. Ganz egal, ob es nur um den frischen Neuanstrich oder um eine umfassende Renovierung einer Altstadtfassade geht, wann immer ein Haus ein neues Gesicht bekommt, muss ein Baugerüst her! Viele Firmen vermieten Baugerüste, so dass auch ein privater Hausbesitzer für seine Renovierung oder Fassadenverschönerung in den Genuss kommen kann.

 

Allerdings obliegt die Verantwortung für entstehende Gefahren oder Behinderung sowie das Bestellen eines Halteverbots für den An- und Abtransport der Gerüstteile nicht der Gerüstefirma, sondern grundsätzlich dem Auftraggeber!

Beantragt werden muss zunächst einmal die Sondernutzung des Gehwegs für die vorübergehende Lagerung der Gerüstbauteile während der Errichtung sowie die Benutzung als Transportweg für Gerüstbauteile.

 

Viele Gerüsteaufsteller berechnen ihre Preise erst nach dem Aufstellen des Gerüsts und basieren ihre Kostenvoranschläge auf einer Schätzung, die auf den Maßen und Grundrissen des zu bebauenden Gebäudes basiert. Achten Sie deshalb darauf, genau anzugeben wie groß die Fassade des Hauses genau ist und welche Flächen mit dem Gerüst begehbar gemacht werden sollen – denn sonst warten bei Rechnungsstellung unangenehme Überraschungen. Öffnungen wie Fenster oder Balkone werden von der Fläche oftmals nicht abgezogen, da sie umgangen und ebenfalls mit Material versehen werden müssen. Ein erheblicher Kostenanteil entsteht auch durch die Arbeitszeit des Aufstellens – achten Sie also darauf, dass An- und Abfahrswege jederzeit frei zugänglich sind.

Bei Abschlagsarbeiten oder umfassenden baulichen Veränderungen an der Fassade kann ein Zuschlag wegen Überbeanspruchung auf Sie zukommen. Es liegt außerdem in der Verantwortung des Auftraggebers, dass das Gerüst nur auf zugelassene Weise verwendet wird – dazu gehört auch die Sicherung der Zugänge auf das Gerüst, um Zutritt durch Unbefugte zu verhindern.

Um die Aufbauzeit zu verringern und die Sicherheit des Gerüsts sicherzustellen, muss der Grund, auf dem das Gerüst errichtet werden soll, planiert und befestigt sein. Lockeres Erdreich eignet sich nicht als Aufbaufläche für Baugerüste.

Entfernen Sie außerdem am Gebäude angebrachte Gegenstände wie Antennen, Beleuchtung, Neonschilder, Fahnenmasten oder sonstige Verzierungen, die den Aufbau behindern können. Aber apropos Beleuchtung: eine verkehrssichere und fachgerechte Beleuchtung für das Gerüst kann auch notwendig werden und sollte von Ihnen bereit gestellt werden.

 

Natürlich darf auch während der Benutzungszeit des Gerüstes zu keiner Zeit Passanten oder der Straßenverkehr beeinträchtigt oder gefährdet werden. Steht Ihr Gebäude also direkt an einem Gehweg, kann es notwendig werden das Halteverbot auf die gesamte Zeit der Renovierung auszudehnen. Bedenken Sie dies bereits bei der Antragstellung!

Platzda.de hilft Ihnen gern bei der Planung der Halteverbote für Gerüst und Container, und Genehmigungen für Ihre Fassadenrenovierung – wir blicken auf viele Jahre Erfahrung zurück!