Halten trotz Halteverbot: Mit diesen Kosten ist zu rechnen!

Das Halten des Fahrzeugs im Straßenverkehr ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) streng geregelt. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Ordnungsstrafe (Bußgeld) rechnen. Ist der Regelverstoß schwerwiegender, gibt es sogar Strafpunkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg. Wir zeigen hier auf, mit welchen Kosten fürs Halten trotz Verbot zu rechnen ist.
Hielte jeder sein Fahrzeug nach Lust und Laune an, geriete der geregelte Straßenverkehr aus der Ordnung. Chaos wäre die Folge, mit Sach- und Personenschäden wäre zu rechnen. Um dem vorzubeugen, ist es gut zu wissen, wo laut Gesetz das Halten im Straßenverkehr erlaubt ist und wo nicht. Die Straßenverkehrsordnung informiert nicht nur detailliert darüber was gesetzlich ist, sondern auch, was das Halten trotz Halteverbot Sie kostet.
Wer mit seinem Auto an engen beziehungsweise unübersichtlichen Stellen hält, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungsstreifen oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen oder Bahnübergängen oder an Stellen, an denen das Halten untersagt ist, zum Beispiel mit Markierungen, Lichtzeichen oder Verkehrsschildern, der muss mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro für das Vergehen rechnen. Wird dennoch gehalten und dabei der Straßenverkehr behindert, steigt das Bußgeld auf 35 Euro.
Wer trotz Halteverbot vor oder in einer Feuerwehrzufahrt hält, muss 10 Euro Strafe dafür zahlen.
Auch das Halten des Fahrzeugs in zweiter Reihe zieht laut StVO ein Bußgeld nach sich: 55 Euro. Wird beim Halten in zweiter Reihe trotz Halteverbot der Verkehr behindert, erhöht sich das Bußgeld um 15 Euro auf 70 Euro. Zudem gibt es einen Strafpunkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg. Gefährdet das Halten in zweiter Reihe sogar den Verkehr, beträgt das Bußgeld 80 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg. Und kommt es auch noch zu einer Sachbeschädigung, dann kostet das Vergehen 100 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg ist zudem sicher.
Eine Straßenverkehrsordnung fußt auf gegenseitiger Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer. In Bezug aufs Halten heißt das auch, platzsparend zu halten. Wer das nicht beachtet und eben nicht platzsparend hält, muss dafür mit 10 Euro Bußgeld rechnen.
Für ein unberechtigtes Halten in einer Nothaltebucht oder Pannenbucht sind 20 Euro Bußgeld fällig.
Das Halten trotz Verbot im Fahrraum von Schienenfahrzeugen wie Straßenbahn und Eisenbahn ahndet der Gesetzgeber mit 20 Euro Strafe. Wird dabei der Verkehr behindert, erhöht sich das Strafgeld um 10 Euro auf 30 Euro.
Wer unberechtigt auf Schutzstreifen für den Radverkehr (Radfahrerspuren, Radwegen) hält, muss 55 Euro Bußgeld zahlen. Teurer wird’s, wenn der Radverkehr davon behindert wird (70 Euro). Dann ist auch ein Strafpunkt in Flensburg fällig. Gefährdet das verbotene Halten den Radverkehr sogar, ist mit 80 Euro und einem Punkt Strafe zu rechnen. Und wenn es infolgedessen zu einer Sachbeschädigung kommt, liegt das Bußgeld bei 100 Euro und der Strafpunkt in Flensburg ist zudem gewiss.
Auch das unberechtigte Halten auf Busfahrstreifen oder an Bushaltestellen ist ein Verkehrsvergehen, dass der Gesetzgeber bestraft: mit 55 Euro Bußgeld. Wird der Verkehr mit dem Halten trotz Halteverbot behindert, steigt die Strafe auf 70 Euro. Noch einmal 10 Euro teuer (80 Euro) wird das Halten dort, wenn der Verkehr gefährdet wird. Und sollte sogar ein Sachschaden damit verursacht werden, dann müssen Sie mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Der Online-Bußgeldrechner für das deutsche Verkehrsrecht, bietet Ihnen eine komfortable Möglichkeit, sich aktuelle Bußgelder fürs Halten trotz Halteverbot online berechnen zu lassen.