Halteverbot für Unternehmen

Gründe für Platzmangel in der Großstadt gibt es viele. Besonders häufig werden beispielsweise Halteverbotszonen von Bauunternehmern in Anspruch genommen, die zum Beginn einer Baustelle ohne Zeitverzögerungen Ihr Bauprojekt starten wollen, ohne auf die Räumung von parkenden Fahrzeugen zu warten.

Egal, ob Sie den Platz für Baumaterialien, zum Rangieren oder zum Abladen von Schuttcontainern brauchen – während der Zeit des geltenden Halteverbotes gehört der gesperrte Bereich ganz Ihnen.

Behördlich genehmigte Halteverbotsschilder werden bereits mehrere Tage vor dem Baubeginn deutlich sichtbar und mit Daten versehen vor Ort aufgestellt und so haben die Anwohner Zeit Ihre Fahrzeuge rechtzeitig umzuparken. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge können somit polizeilich abgeschleppt werden.

Parkt dennoch ein Fahrzeug zur Zeit des Baubeginns im Weg, wenden Sie sich am besten umgehend an das Ordnungsamt. Die Kosten für das Entfernen des Fahrzeuges muss der Fahrzeughalter tragen, doch für kostspielige Zeitverzögerungen ist immer noch der Bauunternehmer oder das betroffene Unternehmen zuständig. Vergewissern Sie sich also, ob zum Baubeginn noch Fahrzeuge im Bereich abgestellt sind.