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Halteverbot vs. Parkverbot: Gibt’s einen Unterschied?

 

Was ist ein Halteverbot? Was ist ein Parkverbot? Welches Verkehrsschild markiert ein Halteverbot, welches ein Parkverbot? Wie unterscheiden sich Halteverbot und Parkverbot gegebenenfalls? Das sind Fragen, die wir in diesem Beitrag beantworten.

Halten vs. Parken – das ist der Unterschied

Wer mit seinem Fahrzeug unterwegs ist und seine Fahrt willentlich unterbricht, der hält an – ganz gleich, ob auf der Fahrbahn oder auf einem Seitenstreifen. Wobei das Halten weder von der aktuellen Verkehrslage noch einer Anordnung herrührt. Wird das Fahrzeug länger als drei Minuten angehalten oder gar abgestellt und verlassen, wird es geparkt. Man könnte demnach auch sagen, dass das Parken ein längeres bis langes Halten ist.

Aber: Während das Parken also auch immer ein Halten ist, ist ein Halten nicht immer ein Parken. Denn dort, wo die Straßenverkehrsordnung (StVO) das Parken erlaubt, darf auch nur kurz angehalten werden. Erlaubt die StVO dagegen ein Halten, schließt das ein Parken aus.

Halteverbot vs. Parkverbot – das ist der Unterschied

Wobei die StVO selbst gar nicht von Halteverbot und Parkverbot spricht, sondern statt der umgangssprachlichen Begriffe die Fachausdrücke

  • eingeschränktes Halteverbot („Halteverbot“)
  • und absolutes Halteverbot („Parkverbot“)

verwendet. Neben den Vorschriften, die jeder Verkehrsteilnehmer wissen sollte, sind die Bereiche mit Halteverbot und Parkverbot im Straßenverkehr mit Schildern ausgewiesen. Ein rundes Schild, das einen rot umrandeten blauen Kreis mit einem roten Kreuz zeigt, markiert ein absolutes Halteverbot (Parkverbot). Dort darf weder gehalten noch geparkt werden. Ist auf dem blauen Kreis nur eine rote Diagonale von oben links nach unten rechts eingezeichnet, handelt es sich um ein Halteverbot. In der damit markierten Zone darf man kurz anhalten. Zum Beispiel, um das Fahrzeug zu be- und/oder entladen, vorausgesetzt, man beeilt sich dabei. Bleibt man mit seinem Fahrzeug länger als drei Minuten stehen oder verlässt man es gar über diese kurze Zeit hinaus, parkt man, was an dieser Stelle nicht erlaubt ist – und dafür muss man dann auch mit einem Knöllchen (Bußgeldbescheid) rechnen.

Wo ein Halteverbot gilt

Laut der StVO gibt es grundsätzliche Halteverbotszonen (eingeschränktes Halteverbot). Dazu gehören:

  • enge und unübersichtliche Straßenstellen
  • die Bereiche von scharfen Kurven
  • Einfädelungsstreifen und Ausfädelungsstreifen
  • Bahnübergänge
  • die Bereiche vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten

Wo ein Parkverbot gilt

Ein Parkverbot, also ein absolutes Halteverbot, sieht die StVO in folgenden Bereichen vor:

  • Innerhalb von fünf Metern vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen (sogenannter 5-Meter-Bereich, auch Fünfmeterbereich geschrieben). Gut zu wissen: Gemessen wird die Entfernung vom Schnittpunkt der Fahrbahnkante an.
  • Auf gekennzeichneten Parkflächen, deren Benutzen mit dem Parken verhindert wird.
  • Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken und gegenüber von diesen, wenn die Fahrbahnen schmal sind.
  • Über Deckeln von Schächten und anderen Verschlüssen, wo das Parken auf Gehwegen gemäß des Verkehrsschildes 315 oder einer Parkflächenmarkierung erlaubt ist.
  • Vor Bordsteinabsenkungen.