Wer Wohnwagen (Anhänger, auch Camper genannt) oder Wohnmobil (mit eigenem Antrieb) auf öffentlichen Straßen parken möchte, hat einiges zu beachten. Wir beantworten Ihnen hier die Frage „Wohin mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil?“ Nach der Lektüre unseres Ratgebers zum Wohnwagen parken und Wohnmobil parken, wissen Sie darüber Bescheid, wo und wie lange, Sie diese in der Öffentlichkeit abstellen dürfen.
Sie haben keinen privaten Parkplatz für Ihren Wohnwagen oder Wohnmobil? Beim Parken der vergleichsweise großen Fahrzeugtypen sollten Sie das Folgende beachten:
Wohnwagen und Wohnmobil auf öffentlichen Straßen parken: Das müssen Sie wissen!
Prinzipiell gilt für Sie: Zum Parken von Ihrem Wohnwagen und Wohnmobil im öffentlichen Raum müssen diese zugelassen und versichert sein. Denn wenn Sie diese ohne Kennzeichen, Plakette und TÜV-Stempel abstellen, machen Sie sich als Fahrzeughalter strafbar. Sie haben infolgedessen mit einem Bußgeld und einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg zu rechnen. Wichtig: Falls Sie auf Saisonkennzeichen setzen, gilt das auch außerhalb der von den Saisonkennzeichen zugelassenen Monate.
Nach dem Parken von Wohnwagen und Wohnmobil muss gewährleistet sein, dass neben diesen noch mindestens 3,05 Meter (m) Fahrbahnbreite verbleiben, damit andere Fahrzeuge die Abstellstelle ungehindert passieren können.
Parkregeln für Wohnwagen (Anhänger, Camper)
Wohnwagen zum Anhängen an eine Anhänger-Kupplung dürfen Sie, wenn diese nicht am Haken sind, für höchstens zwei Wochen innerhalb von Wohngebieten parken. Anschließend droht Ihnen ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro.
Gut zu wissen: Es nützt Ihnen erfahrungsgemäß nichts, wenn Sie beispielsweise aussagen, dass Sie den Camper zwischenzeitlich bewegt hätten und nur rein zufällig wieder auf demselben Parkplatz stünden: Die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung fotografieren Ihren Wohnanhänger und belegen so beispielsweise die Position des Reifenventils im Stand. Wenn Sie Ihren Wohnwagen dagegen alle zwei Wochen umparken, und sei es nur um einige Meter, parken Sie gesetzeskonform, also nach Vorschrift. Um sich die mühsame Umparkerei zu ersparen, können Sie Ihren Wohnwagen an Straßen außerhalb von Wohngebieten parken: Dort gilt das 2-Wochen-Limit nicht.
Parkregeln für Wohnmobile (Caravan)
Ihr Wohnmobil (Fahrzeug mit eigenem Antrieb und bis zu maximal 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht) dagegen dürfen Sie so lange an öffentlichen Straßen parken, wie Sie wollen.
Wobei sie sich, wie jeder andere Fahrzeughalter auch, an die geltenden Verkehrsregeln halten müssen: Demnach ist es Ihnen verboten, das Wohnmobil in ausgewiesenen in Halteverbotszonen abzustellen oder dort, wo ausschließlich Pkw parken dürfen.
So stehen Sie auch in der Pflicht, sicherstellen, dass Sie Ihr Gefährt umparken, wenn an Parkort und Parkstelle beispielsweise wegen einer Baustelle ein temporäres Halteverbot eingerichtet wird. Andernfalls droht Ihnen das Abschleppen. Und das geht richtig ins Geld.
Beachten Sie auch, dass viele Kommunen immer mehr geeignete Straßen mit Verboten fürs Langzeit- oder Wohnmobilparken belegen.
(Quelle: https://www.hna.de/auto/wohnwagen-camper-caravan-wohnmobil-parken-urlaub-reise-auto-winter-abstellen-erlaubt-zr-91773275.html)