Viele Menschen, viele Autos, wenig Platz zum Parken. Das ist Alltag in unseren Großstädten. Stehen dann noch große Ereignisse an, wird die Parkplatzsuche anstrengend. So mancher Autofahrer parkt dann auch mal im Halteverbot. Hier kommen drei kuriose Abschleppfälle, die der Mainzer Stadtrechtsausschuss kürzlich behandelte.
Abschleppen mit (Lachan)Fall 1: Falschparker-Melder wird selbst abgeschleppt
Während des Open Ohr-Festivals im Mai vergangenen Jahres fand ein Fahrzeugführer in seinem zugeparkten Viertel keinen Platz für seinen Wagen, gleichwohl er sogar einen sogenannten Bewohnerparkschein besaß. Aus Ärger rief er das Ordnungsamt an – und beschwerte sich über die Falschparker. Anschließend parkte er auf dem Bürgersteig. Als das Ordnungsamt anrückte, wurde gründlich aufgeräumt – und der Wagen des Anrufers kostenpflichtig abgeschleppt.
Die Allgemeine Zeitung Rhein Main Presse Online zitiert Rolf Merk, Vorsitzender des Stadtrechtsausschusses mit dem Kommentar zum Abschleppfall: „Das ist unglücklich gelaufen „. Doch obgleich man wohl ein gewisses Verständnis für den andere Falschparker anzeigenden Falschparker aufbringen könne, müsse laut Merk bedacht werden, dass der Mann schließlich mit seinem Beschwerdeanruf selbst dafür gesorgt hätte, dass sein Auto von der Kleinen Weißgasse zum Parkplatz vorm Eisstadion gebracht worden war. Die Abschleppkosten betrugen 238 Euro, die der Mann jedoch nicht zahlen wollte. Also legte er gegen den Bescheid Widerspruch ein.
Der blieb erfolglos. Rolf Merk sagt: Sie dürfen halt nicht auf dem Gehweg parken.“ Er wies zudem darauf hin, dass zwischen dem falsch geparkten Fahrzeug und der Hauswand nur ein halber Meter Platz gewesen sei, so dass weder Rollstühle noch Kinderwagen durch die verbleibende Lücke gepasst hätten. Um straffrei davon zu kommen, hätten Merk zufolge, wenigstens 80, 90 Zentimeter Platz bleiben müssen.
Abschleppen mit (Lachan)Fall 2: Falschparker baut auf unklarer Beschilderungssituation
Der nächste Fall drehte sich um den Fahrer, der seinen Mercedes in der Scharngasse parkte, um in der Altstadt zu shoppen. Der Mann gestand sich zwar ein, dass er das Halteverbotsschild mit der Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr“ zwar gesehen habe, doch hätte gedacht, dass damit nicht die ganze Straße gemeint sei. Für ihn hätte es so ausgesehen, als würden gelbe Fahrbahnmarkierungen den vermeintlichen Feuerwehrbereich abgrenzen. Der Rechtsanwalt Volker Retzel schätzte ein, dass in der besagten Gasse eine „unklare Beschilderungssituation“ herrsche. Ihm zufolge sähe jeder es ein bisschen anders. Noch ist offen, ob sich die Stadt Mainz in diesem Fall auf einen Vergleich einlässt oder nicht.
Abschleppen mit (Lachan)Fall 3: Falschparker baut auf unklarer Beschilderungssituation
Einen solchen Vergleich und damit die Ersparnis von einem Hundert-Euroschein, lehnte ein anderer Mainzer ab. Sein Auto war in der Mombacher Straße abgeschleppt worden. Den Vergleich schlug der Mann mit der Behauptung aus, dass keine Halteverbotsschilder aufgebaut gewesen seien, als er sein Auto im April 2016 vor seinem Wohnhaus geparkt hätte. Die Behauptung bestätigten auch drei Studenten, deren Auto damals ebenfalls abgeschleppt worden war. Dagegen sagten sowohl ein Baustellenleiter als auch das Verkehrsüberwachungsamt aus, dass alle Schilder korrekt aufgestellt worden waren waren. Rolf Merk sagte zu dem Fall: „Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass man die Schilder verschieben kann.“ Ihm zufolge könnte sich jemand einen Streich erlaubt und die Schilder umgeworfen haben und ein Baustellenarbeiter könnte sie dann wieder aufgestellt haben. Merk sehe laut der Online-Zeitung noch Beratungsbedarf im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
Quelle: http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/nachrichten-mainz/streit-ums-abschleppen-kuriose-faelle-im-stadtrechtsausschuss_17618458.htm