Mieter zahlen digitale Satellitenanlage

Am 30. April wird der analoge Satellitenempfang von Fernseh- und Rundfunksendern eingestellt. Neben den Satellitenempfängern müssen auch die Satellitenschüsseln an die neue digitale Technik angepasst werden. Verfügt ein Mietshaus über eine gemeinschaftliche Satellitenschüssel, muss der Vermieter diese umrüsten, erklärt der Mieterverein München. Die Kosten dafür könne er auf alle Mieter umlegen.

Der Grund: Wenn mit der Umrüstung das Angebot an Fernsehprogrammen verbessert wird, stelle das eine Modernisierungsmaßnahme dar, erklärt der Mieterverein. In diesem Fall könnten elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiete umgelegt werden. Habe sich der Vermieter allerdings im Mietvertrag dazu verpflichtet, dem Mieter den Empfang von TV-Programmen zu ermöglichen, müsse er die Umrüstungskosten selbst übernehmen.

Quelle: Saarbrücker Zeitung