Mit dem Auto zur EM? Achtung: Abschleppen geht auf Französisch anders als auf Deutsch!

Das Erlebnis Fußball-Europameisterschaft lockt auch deutsche Fans, live dabei zu sein. Wer sich mit dem Auto auf den Weg nach Frankreich macht, sollte allerdings zuvor einen Blick in das aktuelle Verkehrsrecht unseres Nachbarlandes werfen – laut ADAC gibt es dort einiges, was anders ist als bei uns, beispielsweise das Abschleppen oder das Verhalten bei einer Panne auf der Autobahn.

 

Wer die einmalige Atmosphäre der Fußball-Europameisterschaft 2016 in Frankreich mit allen Sinnen genießen will, muss schon vor Ort sein. Bei aller technischen Raffinesse, die uns die multimediale Teilhabe an den Fußballspielen heutzutage bietet – nichts geht übers tatsächliche Live-Dabeisein. Allerdings sollte der, der den Weg nach Frankreich und zu den Schauplätzen der EM per Auto zurücklegt, sich vor der Fahrt mit den Verkehrsregeln, die derzeit in Frankreich gelten, auseinandersetzen. Da diese sich teilweise erheblich von denen hierzulande geltenden unterscheiden, rät der ADAC dringend zur gründlichen Vorab-Information. Abschleppen Sollte Ihr Auto liegenbleiben, dürfen Sie es nicht privat abschleppen beziehungsweise abschleppen lassen. Das sei laut ADAC in Frankreich verboten. Meist übernehmen lizensierte Abschleppunternehmen diesen Job.

 

Panne auf der Autobahn

 

Erleiden Sie auf der Autobahn eine Autopanne oder einen Autounfall, gelte in Frankreich für alle Fahrzeuginsassen, sich unverzüglich und auf direktem Weg hinter die Leitplanke zu begeben. Auf das Aufstellen eines Warndreiecks könne der Fahrer dann verzichten, wenn er sich dadurch in Gefahr brächte. Höchstgeschwindigkeit Außerhalb von Orten dürfen Sie in Frankreich höchstens 90 Kilometer pro Stunde (km/h) fahren, auf Autobahnen 130 km/h. Führerscheinneulinge müssen während der ersten drei Fahrjahre noch langsamer fahren: außerorts 80 km/h, Schnellstraße 100 km/h, Autobahn 110 km/h. Licht Tagsüber sollten Sie auf sämtlichen Straßen das Licht Ihres Autos einschalten, empfiehlt der ADAC, gleichwohl Sie nicht mit einer Strafe rechnen müssen, wenn Sie es nicht tun.

 

Telefonieren

 

Wer beim Fahren telefoniert, darf dies nur per Freisprecheinrichtung. Sie dürfe jedoch nur zum Einsatz kommen, sagt der ADAC, wenn die Sprachübertragung über externe Lautsprecher im Fahrzeug oder den Telefonlautsprecher erfolgt.

 

Park- und Halteverbot

 

Dort, wo Sie am Fahrbahnrand einen gelben, unterbrochenen Streifen sehen, gilt Parkverbot. Ist der gelbe Streifen durchgezogen, gilt dort Halte- und Parkverbot.

 

Kreisverkehr

 

Wollen Sie in einen Kreisverkehr einfahren, haben Sie laut ADAC grundsätzlich Vorrang. Es sei denn extra Verkehrszeichen regeln die Vorfahrt anders.

 

Promillegrenze

 

In Frankreich gilt in Sachen Alkohol am Steuer: Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille. Ausnahme: Für Fahranfänger liegt sie während der ersten drei Fahrjahre bei 0,2 Promille.

 

Quellen: http://www.auto.de/magazin/mit-dem-auto-zur-fussball-em-abschleppen-verboten/

https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrsrecht/ausland/staaten/frankreich/